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11.02.2025
12.02.2025 12:09 Uhr

Rüti und Bubikon gegen GZO-Geld

Ob sich die öffentliche Hand am Sanierungskonzept des Spitals Wetzikon beteiligt, entscheidet die Bevölkerung. Zwei Gemeinden empfehlen ein Nein.
Ob sich die öffentliche Hand am Sanierungskonzept des Spitals Wetzikon beteiligt, entscheidet die Bevölkerung. Zwei Gemeinden empfehlen ein Nein. Bild: Deborah Spinelli/GZO Spital Wetzikon
In zwölf GZO-Aktionärsgemeinden wird das Volk über die Kreditvorlage zur Beteiligung an der Sanierung des Spitals Wetzikon abstimmen. Rüti und Bubikon lehnen die Finanzhilfe ab.

Der Sanierungsplan für das Spital Wetzikon beinhaltet unter anderem eine Anschubfinanzierung durch die Aktionärsgemeinden. Diese müssten neues Kapital in der Höhe von gesamthaft 50 Millionen Franken einschiessen, damit die Rettung des Spitals gelingen könnte (wir berichteten).

«Die Aktionärsgemeinden haben die Ausarbeitung des Sanierungskonzepts eng begleitet und die Vorschläge und Berechnungen der GZO AG Spital Wetzikon durch ein von ihnen beauftragtes Gremium von unabhängigen Fachexperten überprüfen und bewerten lassen», schreiben die Aktionärsgemeinden in ihrer gemeinsamen Mitteilung. Die aufwändigen Analysen der von den Gemeinden mandatierten Fachexperten hätten gezeigt, dass der vorliegende Sanierungsplan für die GZO AG Spital Wetzikon zwar ambitioniert, aber realisierbar sei – wenn das Spital, die Gläubiger und die Aktionärsgemeinden ihren Beitrag dazu leisten. Mit einem straffen Kostenmanagement, einem Schuldenschnitt und einer anschliessenden Rekapitalisierung durch die Gemeinden könne das Spital Wetzikon gerettet werden.

Ziel: Integration ein Spitalverbund Zürich Ost

Die finanzielle Sanierung schaffe die Voraussetzungen für eine Zukunft des Spitals Wetzikon als Teil eines Spitalverbunds. Das unmittelbare Ziel einer Mehrheit der Aktionärsgemeinden sei die Integration der GZO AG Spital Wetzikon in einen Spitalverbund Zürich Ost. In diesem Verbund soll das Leistungsangebot «gebündelt, koordiniert und so effizienter» erbracht werden können, heisst es in der Mitteilung weiter.

Mit Unsicherheiten behaftet

Der vorliegende Sanierungsplan für die GZO AG Spital Wetzikon beruhe auf verschiedenen Planrechnungen und Prognosen, welche stets mit Unsicherheiten behaftet seien. In der Abwägung von Chancen und Risiken seien die Exekutiven von Wetzikon, Hinwil, Wald, Gossau, Dürnten, Bauma, Bäretswil, Grüningen, Fischenthal und Seegräben zur Überzeugung gelangt, dass die finanzielle Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon mit dem vorliegenden Plan zielführend und notwendig sei – im Sinne der Gesundheitsversorgung ihrer Bevölkerung.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hätten die Exekutiven der Aktionärsgemeinden eine individuelle Analyse vorgenommen und einen Grundsatzentscheid gefällt. In allen 12 Aktionärsgemeinden sollen die Stimmberechtigten darüber befinden können, ob sich die Gemeinde entsprechend ihrer heutigen Besitzverhältnisse an der Sanierung beteiligt. Die Abstimmungen über die Kreditvorlagen in den einzelnen Gemeinden finden im Zeitraum zwischen Juni und November dieses Jahres statt.

Die Exekutiven von Wetzikon, Hinwil, Wald, Gossau, Dürnten, Bauma, Bäretswil, Grüningen, Fischenthal und Seegräben empfehlen gemäss Mitteilung die Kreditvorlage nach heutigem Kenntnisstand zur Annahme.

«Sanierungskonzept ungenügend»

Anders sehen es die Gemeinden Rüti und Bubikon. Sie lehnen die Kreditvorlage ab. In ihrer gemeinsamen Mitteilung schreiben die Gemeinden Bubikon und Rüti: «Das Sanierungskonzept für das Spital Wetzikon überzeugt die Gemeinderäte Rüti und Bubikon nicht.»

Dieses Sanierungskonzept lasse nicht zu, «dass wir mit gutem Gewissen zu einer Investition in dieser Grösse Ja sagen können», erklärt Rütis Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin. Der Kostenanteil der Gemeinde Rüti würde sich auf 6,7 Millionen Franken belaufen, die Gemeinde Bubikon müsste 3,2 Millionen Franken beisteuern.

«Zentrale Fragen beantwortet das Sanierungskonzept nicht. So etwa, wie die Gesundheitsversorgung durch das Spital Wetzikon langfristig und nachhaltig gesichert werden soll.»
Yvonne Bürgin, Nationalrätin und Gemeindepräsidentin von Rüti

«Zentrale Fragen nicht beantwortet»

Mit vollem Einsatz habe man sich mit den anderen Aktionärsgemeinden für ein wirtschaftlich tragfähiges Spital Wetzikon eingesetzt, so Yvonne Bürgin weiter. Zentrale Fragen beantworte das von der Spitalleitung ausgearbeitete Sanierungskonzept der GZO dennoch nicht. So fehlten zum Beispiel Antworten auf die Frage, wie mit diesem Konzept die Gesundheitsversorgung durch das Spital Wetzikon langfristig und nachhaltig gesichert werden kann. Auch würden im Sanierungskonzept Angaben fehlen, wie die Erträge des Spitals aus stationären Behandlungen substanziell wachsen können.

Insbesondere auch die Vision eines Spitalverbundes beurteilen die beiden Gemeinden kritisch. «Es ist völlig offen, ob ein solcher Verbund umsetzbar ist und welche Leistungen dann noch in Wetzikon erbracht werden können», ergänzt Bubikons Gemeindepräsident Hans-Christian Angele.

«Warum sollen die Gemeinden Rüti und Bubikon viel Geld in ein Spital stecken, für das auch der Kanton keine Zukunft sieht.»
Gemeinderäte Bubikon und Rüti

«Kanton für die Spitäler zuständig»

Rüti und Bubikon verweisen darauf, dass die Gemeinden die (Langzeit-)Pflege und den Rettungsdienst sicherstellen müssen: «Das ist in der Gesundheitsversorgung unser gesetzlicher Auftrag», so Yvonne Bürgin. Und: Spitäler gehören nicht zu diesem Auftrag. Dafür sei der Kanton zuständig. Die Vorsteherin der Gesundheitsdirektion, Regierungsrätin Natalie Rickli, habe mehrfach betont, die medizinische Versorgung im Zürcher Oberland sei auch ohne das Spital Wetzikon gewährleistet. Zudem gebe es im Kanton Zürich allgemein viele Spitalbetten.

Die Zürcher Regierungsrätin bekräftigte auch wiederholt, es gebe keinen medizinischen Versorgungsnotstand. Für die Gemeinden Rüti und Bubikon stelle sich daher die Frage, warum sie viel Geld in ein Spital stecken sollen, für das auch der Kanton keine Zukunft sieht.

Daher haben die beiden Gemeinderäte nach reiflicher Überlegung beschlossen, ihren Stimmberechtigten zu empfehlen, den Millionenkredit für die GZO AG an der Gemeindeversammlung im Juni 2025 in Bubikon sowie an der Urnenabstimmung vom November 2025 in Rüti abzulehnen.

Zürioberland24/bt / Linth24