Der Sanierungsplan für das Spital Wetzikon beinhaltet unter anderem eine Anschubfinanzierung durch die Aktionärsgemeinden. Diese müssten neues Kapital in der Höhe von gesamthaft 50 Millionen Franken einschiessen, damit die Rettung des Spitals gelingen könnte (wir berichteten).
«Die Aktionärsgemeinden haben die Ausarbeitung des Sanierungskonzepts eng begleitet und die Vorschläge und Berechnungen der GZO AG Spital Wetzikon durch ein von ihnen beauftragtes Gremium von unabhängigen Fachexperten überprüfen und bewerten lassen», schreiben die Aktionärsgemeinden in ihrer gemeinsamen Mitteilung. Die aufwändigen Analysen der von den Gemeinden mandatierten Fachexperten hätten gezeigt, dass der vorliegende Sanierungsplan für die GZO AG Spital Wetzikon zwar ambitioniert, aber realisierbar sei – wenn das Spital, die Gläubiger und die Aktionärsgemeinden ihren Beitrag dazu leisten. Mit einem straffen Kostenmanagement, einem Schuldenschnitt und einer anschliessenden Rekapitalisierung durch die Gemeinden könne das Spital Wetzikon gerettet werden.
Ziel: Integration ein Spitalverbund Zürich Ost
Die finanzielle Sanierung schaffe die Voraussetzungen für eine Zukunft des Spitals Wetzikon als Teil eines Spitalverbunds. Das unmittelbare Ziel einer Mehrheit der Aktionärsgemeinden sei die Integration der GZO AG Spital Wetzikon in einen Spitalverbund Zürich Ost. In diesem Verbund soll das Leistungsangebot «gebündelt, koordiniert und so effizienter» erbracht werden können, heisst es in der Mitteilung weiter.
Mit Unsicherheiten behaftet
Der vorliegende Sanierungsplan für die GZO AG Spital Wetzikon beruhe auf verschiedenen Planrechnungen und Prognosen, welche stets mit Unsicherheiten behaftet seien. In der Abwägung von Chancen und Risiken seien die Exekutiven von Wetzikon, Hinwil, Wald, Gossau, Dürnten, Bauma, Bäretswil, Grüningen, Fischenthal und Seegräben zur Überzeugung gelangt, dass die finanzielle Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon mit dem vorliegenden Plan zielführend und notwendig sei – im Sinne der Gesundheitsversorgung ihrer Bevölkerung.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hätten die Exekutiven der Aktionärsgemeinden eine individuelle Analyse vorgenommen und einen Grundsatzentscheid gefällt. In allen 12 Aktionärsgemeinden sollen die Stimmberechtigten darüber befinden können, ob sich die Gemeinde entsprechend ihrer heutigen Besitzverhältnisse an der Sanierung beteiligt. Die Abstimmungen über die Kreditvorlagen in den einzelnen Gemeinden finden im Zeitraum zwischen Juni und November dieses Jahres statt.
Die Exekutiven von Wetzikon, Hinwil, Wald, Gossau, Dürnten, Bauma, Bäretswil, Grüningen, Fischenthal und Seegräben empfehlen gemäss Mitteilung die Kreditvorlage nach heutigem Kenntnisstand zur Annahme.
«Sanierungskonzept ungenügend»
Anders sehen es die Gemeinden Rüti und Bubikon. Sie lehnen die Kreditvorlage ab. In ihrer gemeinsamen Mitteilung schreiben die Gemeinden Bubikon und Rüti: «Das Sanierungskonzept für das Spital Wetzikon überzeugt die Gemeinderäte Rüti und Bubikon nicht.»
Dieses Sanierungskonzept lasse nicht zu, «dass wir mit gutem Gewissen zu einer Investition in dieser Grösse Ja sagen können», erklärt Rütis Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin. Der Kostenanteil der Gemeinde Rüti würde sich auf 6,7 Millionen Franken belaufen, die Gemeinde Bubikon müsste 3,2 Millionen Franken beisteuern.