Die GZO AG Spital Wetzikon hat den von der KPMG geprüften Zwischenabschluss per 30. September 2024 veröffentlicht.
Der Bericht weist für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2024 einen Verlust von rund 121 Mio. Franken aus. Dieser substantielle Verlust hat eine Überschuldung der GZO AG per 30. September 2024 zur Folge.
Zum Vergleich: Im Vorjahr (1.1.-31.12.2023) betrug der Verlust 12,14 Mio. Franken. Der Verlust hat sich demnach verzehnfacht. Grund dafür seien vor allem die Wertberichtigungen bei den Sachanlagen aufgrund der vorläufigen Einstellung des Neubauprojekts.
Das kurzfristige Fremdkapital beträgt per 30. September 2024 rund 225 Mio. Franken (Stand am 31.12.2023: rund 187 Mio. Franken).
Lieferanten warten auf ihr Geld
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber 2023 massiv erhöht. Per 30. September 2024 betragen sie rund 11,5 Mio. Franken. Am 31.12.2023 betrugen sie gut 7 Mio. Franken.
Sachwalter und Berater kosten eine Viertelmillion – pro Monat
Der operative Betrieb sei weiterhin stabil, versichert die GZO AG. Das betriebliche Ergebnis werde aber belastet durch Rückstellungen für Personalkosten aus dem Jahr 2023 und durch Berater- und Sachwalterkosten. Diese betragen im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2024 satte 2,5 Mio. Franken. Pro Monat sind das durchschnittlich rund 280‘000 Franken.
«Erhebliche Zweifel» zur Fortführung der Geschäftstätigkeit
Im Bericht schreibt die KPMG: «Wir machen darauf aufmerksam, dass mit Bezug auf die Umsetzung des skizzierten Sanierungskonzepts wesentliche Unsicherheiten bestehen, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der GZO AG zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen.»
Das sieht die GZO-Führung anders. Lasse man die «ausserordentlichen Einflussfaktoren» unberücksichtigt, ergebe sich für die Periode ein «positives Betriebsergebnis von 3.9 Mio. Franken.» Der Zwischenabschluss zeige, dass sich der Spitalbetrieb auf operativer Ebene während der provisorischen Nachlassstundung selbst getragen habe, auch unter Berücksichtigung der Beratungs- und Sachwalterkosten. Dies verdeutliche, dass die GZO AG Spital Wetzikon über einen «funktionierenden operativen Spitalbetrieb» verfüge.
Verwaltungsrat in der Verantwortung
Weiter schreibt die KPMG in ihrem Bericht: «Bei der Aufstellung des Zwischenabschlusses ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen.»
GZO hält unbeirrt an Sanierungskonzept fest
Allen Warnungen zum Trotz hält die GZO AG an ihrem Sanierungskonzept fest. Man werde in den kommenden Monaten das Sanierungskonzept «weiter verfeinern und konkretisieren», schreibt die GZO AG. Sie werde dazu weiterhin in «konstruktivem Dialog» mit allen relevanten Anspruchsgruppen stehen, um die «notwendigen Lösungen» zu erarbeiten.