Mitte Dezember publizierte die GZO AG den Zwischenbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2024. Der Bericht weist für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2024 einen Verlust von rund 121 Mio. Franken aus. Dieser substantielle Verlust hat eine Überschuldung der GZO AG per 30. September 2024 zur Folge (wir berichteten).
Ins Auge stachen dabei neben den hohen Kosten für die Sachwalter und Berater von 2,5 Mio. Franken auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 11,5 Mio. Franken. Diese haben sich gegenüber 2023 massiv erhöht (Stand 31.12.23: 7 Mio. Franken).
Seit Veröffentlichung des Zwischenberichts haben unsere Redaktion mehrere Schreiben von Privatpersonen erreicht. Neben den offenen Lieferantenrechnungen sollen auch gewisse Löhne nicht mehr bezahlt werden. Auch kam die Frage auf, wie hoch die Entschädigung des Verwaltungsrates ausfällt und ob dieser aufgrund der prekären Situation auf seine Entlöhnung verzichtet.
Wir wollten es genauer wissen und haben der GZO AG einige Fragen gestellt, die von der GZO-Kommunikationsverantwortlichen, Nadine Wozny, beantwortet wurden:
Ist es richtig, dass keine Rechnungen von Lieferanten mehr bezahlt werden?
Das ist nicht korrekt. Die Nachlassstundung ermöglicht es dem GZO Spital Wetzikon, den Betrieb fortzusetzen. Lieferungen und Leistungen, welche während der Nachlassstundung erbracht werden, werden normal bezahlt. Ausstehende Rechnungen für Lieferungen und Leistungen vor dem 1. Mai 2024 dürfen während der Nachlassstundung aus rechtlichen Gründen nicht beglichen werden. Wir bedauern die Umstände sehr. Bei Zustandekommen eines Nachlassvertrages werden diese jedoch nach Massgabe des Nachlassvertrages beglichen.