Am 25. Oktober 2024 präsentierte die GZO AG ihr Sanierungskonzept. Dieses soll zusammen mit dem seit Anfang 2024 laufenden Sparprogramm das
Fundament für die umfassende und nachhaltige Gesundung des Spitals bilden (wir berichteten). Durch das Sparprogramm werde der operative
Betrieb gesichert und das Spital erziele eine positive EBITDA-Marge, versprach die GZO-Führung an der Präsentation.
«Angesichts dieser Fortschritte und des nun vorliegenden Sanierungskonzepts haben sich Geschäftsleitung und Verwaltungsrat dazu entschieden, die vor dem Zürcher Verwaltungsgericht sistierte Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss zurückzuziehen», heisst es in einer Medienmitteilung von heute.
Die Beschwerde richtete sich gegen den Beschluss des Zürcher Regierungsrats vom 27. März 2024. Mit diesem Beschluss hatte die Zürcher Regierung eine finanzielle Unterstützung des Spitals Wetzikon abgelehnt.
Spitalverbund wird angestrebt
«Vorausgesetzt, dass das Bezirksgericht Hinwil der Überführung der GZO AG in die definitive Nachlassstundung per 31. Dezember 2024 zustimmt, erhält die GZO AG die notwendige Zeit, um das Sanierungskonzept umzusetzen», so die GZO AG weiter. Als strategisches Ziel strebe das Spital Wetzikon – nach erfolgreicher Bilanzsanierung – zusammen mit Partnerspitälern den Aufbau eines Spitalverbunds an.