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Eschenbach
03.09.2021
03.09.2021 10:33 Uhr

Keine Schändung, aber lebenslängliches Berufsverbot

Am Donnerstag 2. September 2021 wurde der mutmassliche Schändungs-Vorfall im Altersheim Berg vor Gericht behandelt.
Am Donnerstag 2. September 2021 wurde der mutmassliche Schändungs-Vorfall im Altersheim Berg vor Gericht behandelt. Bild: Linth24
Der angeklagte Pfleger vom Altersheim in St.Gallenkappel wurde vor Gericht vom Hauptanklagepunkt der Schändung freigesprochen, jedoch zu acht Monaten Freiheitsstrafe bedingt auf zwei Jahre verurteilt.

Am Donnerstag musste der 44-jährige Pfleger des Altersheim Berg vor das Kreisgericht See-Gaster, da er wegen Schändung einer an Demenz erkrankten Frau – die inzwischen verstorben ist – angeklagt wurde (Linth24 berichtete). Ihm drohte eine Strafe von bis zu 13 Monaten Gefängnis und 7 Jahren Landesverweis. Die Verteidigerin forderte einen Freispruch: Es gebe «unüberwindliche Zweifel an der beklagten Tat».

Frühere sexuelle Grenzüberschreitung

Der Staatsanwalt erwähnte zusätzlich zum Vorwurf der Schändung, dass in den Akten des Alters- und Pflegeheims in St.Gallenkappel festgehalten sei, dass es beim Beschuldigten auch schon zu einer früheren sexuellen Grenzüberschreitung gegenüber einer jüngeren Mitarbeiterin kam.

Der Angeklagte wirkte im Verhandlungsraum Uznach ruhig und zurückhaltend, wie die Linth-Zeitung berichtet. Er versicherte, dass er seine Arbeit liebe. Die Szene mit der Bewohnerin stritt er zwar nicht direkt ab, doch er sagte, dass er sie zu  nichts gedrängt habe. Es sei schon gar nicht Schändung gewesen, sondern vielmehr sei die Frau aktiv geworden und habe ihm die Hose heruntergezogen, so der Tunesier.

Kinder des Opfers anwesend

Die drei Kinder der 82-jährigen Demenzkranken waren am Donnerstag ebenfalls anwesend und äusserten sich gemäss Linth-Zeitung zu den Aussagen des Beschuldigten mit nonverbalen Gesten wie Kopfschütteln oder lautem Ausatmen. Zusammen mit ihrer Mutter hatten sie eine Genugtuungssumme von insgesamt 90'000 Franken gefordert, was das Gericht später im Urteil jedoch ablehnte.

Die Verteidigerin sagte, dass der einzige Fehler des Beschuldigten gewesen sei, dass er das Zimmer nicht sofort verlassen habe und mit einer Kollegin zurückkehrte, als er die Frau unten ohne am Bett stehen sah.

Die erwähnten DNA-Spuren seien lediglich Mischprofile und der Nachweis von DNA-Spuren auf Kleidern sei nicht strafbar, so die Verteidigerin. Sie wies auch darauf hin, dass es keine Seltenheit sei, dass die Kontrollmechanismen bei Demenzkranken versagen würden und es so oft enthemmte Sexualvorstellungen gebe. Da der Mann der Bewohnerin kurze Zeit vor dem Vorfall das Heim verlassen hat, habe die Bewohnerin ihn vermisst und Kontakt zu männlichen Pflegern gesucht. So berichtet die Linth-Zeitung.

Von Schändung freigesprochen

Die Strategie der Verteidigerin ging zum Teil auf: Das Kreisgericht sprach den Pfleger vom Hauptanklagepunkt der Schändung frei. Jedoch müsse ein Pfleger mit Ausbildung in solchen Situationen anders reagieren. Der Tunesier wird wegen sexueller Handlungen mit einer Schutzbefohlenen zu acht Monaten Freiheitsstrafen bedingt auf zwei Jahre verurteilt und muss die Verhandlungskosten von 35'000 Franken zahlen. Zudem kriegt er ein lebenslängliches Berufsverbot als Pfleger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Linth24