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Eschenbach
02.09.2021
03.09.2021 10:27 Uhr

Altersheim-Schänder vor Gericht: Die Details

Der Schändungs-Vorfall im Altersheim Berg vom letzten Jahr kommt nun vors Gericht.
Der Schändungs-Vorfall im Altersheim Berg vom letzten Jahr kommt nun vors Gericht. Bild: Linth24
Ein Pfleger wurde vor einem Jahr erwischt, als er sich im Altersheim von St. Gallenkappel an einer demenzkranken Bewohnerin verging. Ab heute steht der 44-Jährige vor dem Kreisgericht See-Gaster.

Im August 2020 legte sich ein Schatten über das Altersheim in St. Gallenkappel: Ein 44-Jähriger im Altersheim angestellter Tunesier wurde in flagranti erwischt, als er sich an einer an Demenz erkrankten Bewohnerin verging. Der Beschuldigte wurde suspendiert – nun wird der Fall am Kreisgericht See-Gaster behandelt.

13 Monate Gefängnis, 7 Jahre Landesverweis

Die Linth-Zeitung schreibt: Entscheidend für das Strafmass sei die Urteilsfähigkeit der Geschändeten. Die zum Tatzeitpunkt 82-jährige Frau hatte seit 2016 eine gemischte Demenz entwickelt und wurde im März 2020 im Altersheim Berg als Bewohnerin aufgenommen. Bis im April 2020 hat sich die Demenz verschlechtert, wodurch die Frau vom Gericht als widerstandsunfähig eingestuft werden kann. Sollte dies zutreffen, so fordert der Staatsanwalt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Trifft dies nicht zu, so soll der Mann zu acht Monaten Gefängnis (ebenfalls unbedingt) verurteilt werden. Zusätzlich wird auch ein Landesverweis von sieben Jahren gefordert.

Es soll auch ein lebenslängliches Verbot gegen den Tunesier ausgesprochen werden: Er soll nie mehr einer Tätigkeit nachgehen dürfen, in welcher er mit volljährigen, besonders schützenswerten Personen zu tun hat und auch keiner Tätigkeit im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt.

Zwei Versionen im Strafbefehl

Gemäss Strafbefehl ging die Arbeitskollegin nachschauen, weil ihr die ungewohnt lange Abwesenheit des Tunesiers auffiel. Als sie das Zimmer der demenzkranken Frau betrat, habe der Mann mit erigiertem Penis vor der Bewohnerin gestanden, wie die Linth-Zeitung weiter ausführt.

Im Strafbefehl gibt es jedoch eine zweite Version des Vorfalles. Der Beschuldigte erzählt, die Frau habe sich ohne Unterhose im Intimbereich angefasst. Dann habe sie ihm die Hose nach unten gezogen und seinen Penis herausgeholt. Es wurde allerdings in der Anklageschrift festgehalten, dass an der Innenseite der Arbeitshose des Beschuldigten DNA-Spuren des Opfers gefunden wurden.

Nun liegt es am Gericht, welches urteilen muss, welche Version stimmt und ob es sich rechtlich somit um eine Schändung oder um eine sexuelle Handlung mit Anstaltspfleglingen handelt.

Linda Barberi, Linth24