Am 4. Februar 2020 hielt St.Gallenkappel den Atem an: Am Abend wurde ein 61-Jähriger beim Überqueren der Strasse überfahren und verstarb noch auf der Unfallstelle. Im November wurde der 57-jährige Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Nun, im Juni, bestritten der Beschuldigte und sein Anwalt das Urteil und forderten einen Freispruch, wie die Linth-Zeitung berichtete.
Klare Worte des Richters
Nach einem langen Hin und Her zwischen Verteidiger, Beschuldigter, Klägerpartei, Richter und Zeugen und einer kurzen Beratung lässt der Richter gemäss Linth-Zeitung klar verlauten: «Das ist kein Bagatelldelikt. Wer fahrlässig einen Menschen tötet, handelt in pflichtwidriger Unaufmerksamkeit und verletzt seine Sorgfaltspflicht. Der Beschuldigte hätte seine Aufmerksamkeit auf die ganze Strassenbreite lenken müssen.»
Erhöhte Strafe
Der Richter verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Tötung. Die Geldstrafe wurde von 45 auf 80 Tagessätze – von knapp 5000 auf knapp 9000 Franken – erhöht, bedingt auf zwei Jahre. Zudem muss der nun 58-Jährige 500 Franken Busse, rund 13'000 Franken Verfahrenskosten sowie die Prozessentschädigung der Gegenpartei in der Höhe von rund 5'600 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.