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Uznach
12.08.2025
12.08.2025 15:20 Uhr

Uznaberg-Bushalt soll teils weg

Die südliche Haltekante der Uzner Bushaltestelle «Uznabergstrasse» soll verlegt und ausgebaut werden, die nördliche Haltekante ersatzlos entfallen.
Die südliche Haltekante der Uzner Bushaltestelle «Uznabergstrasse» soll verlegt und ausgebaut werden, die nördliche Haltekante ersatzlos entfallen. Bild: Geoinfra Ingenieure AG / Gemeinde Uznach
Beim Knotenumbau St.Galler-/Uznabergstrasse in Uznach sind Veränderungen an den Bushaltestellen «Uznabergstrasse» geplant: Umbau für die Südkante und Aufhebung für die Nordkante.

Der Knotenpunkt St. GaIIerstrasse/Uznabergstrasse an der Grenze zu Schmerikon wurde als Unfallschwerpunkt identifiziert. Zudem sind die bestehenden Bushaltestellen «Uznabergstrasse» auf der Gemeindestrasse nicht behindertengerecht ausgebaut. Im Rahmen des Knotenneubaus sollen allen VerkehrsteiInehmenden ein sicheres Strassen- und Wegnetz angeboten und gleichzeitig die Bushaltestellen gemäss den geltenden Normen und Gesetzen angepasst werden.

Eine erste Variante sah zwei Haltekanten als FahrbahnhaItesteIlen mit Trottoiranschluss vor. Eine mit dem BehindertengIeichsteIIungsgesetz konforme Busbucht war aufgrund des grossen Platzbedarfs nicht möglich. Die Stellungnahmen zur Mitwirkung in der LinthSicht November 2023 zeigten auf, dass die vorgeschlagene Variante nicht zu genügen vermochte.

Ersatzlose Aufhebung statt teurer Verlegung

Der Gemeinderat traf in der Folge mit den zuständigen kantonalen Fachstellen weitere Abklärungen. Dabei wurde auch eine Verlegung der Haltekante Nord (Fahrtrichtung Rüti, Linie 631) an die Zürcherstrasse geprüft. Dies hätte zur Folge, dass auf der Kantonsstrasse eine Haltekante mit Busbucht realisiert werden müsste. Dies würde viel Land beanspruchen und hohe Kosten auslösen. Zudem müsste die Massnahme ins kantonale Strassenbauprogramm aufgenommen werden. Da die Haltestelle nur geringe Frequenzen aufweist, also nur von wenigen Personen genutzt wird, kam der Gemeinderat zum Schluss, die Bushaltestelle Nord ersatzlos aufzuheben.

Die Haltekante Nord weist von der Topografie her ein hohes Längsgefälle auf. Eine Busbucht ist aufgrund der Geometrie der Uznabergstrasse nicht normgerecht umsetzbar. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten an der Uznabergstrasse kann die Haltstelle Nord von Personen mit körperlichen Einschränkungen zudem nur mit Hilfe einer Drittperson erreicht werden. Das ist nicht im Sinn der Gesetzgebung, sprich die Forderung nach einem behindertengerechten Ausbau wird aufgegeben.

Haltekante Süd künftig als Fahrbahnhaltestelle

Mit dem Erhalt der Haltekante Süd als Fahrbahnhaltestelle und der Aufhebung der Haltekante Nord ist der Gemeinderat der Meinung, im Sinne der Verhältnismässigkeit und des sparsamen Umgangs mit Steuergeldern eine vernünftige Lösung gefunden zu haben.

Gemäss Grobschätzung ist für die Haltekante Süd (Fahrbahnhaltekante) mit Kosten von Fr. 115'000 zu rechnen (Genauigkeit +/- 30%). Diese beinhalten eine einfache Kantenerhöhung mit Belagsanpassungen, den Ausgleich der Fundationsschichten, die Anpassungen der Drittparzellen und die Markierungen. Auf die Erstellung eines Buswartehäuschens wird aufgrund der geringen Frequenzen verzichtet.

Mitwirkung der Bevölkerung bis 10. September 2025

Da gemäss Art. 33bis Strassengesetz (sGS 732.1, abgek. StrG) sämtliche Teilstrassenpläne oder Strassenprojekte der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, der Gemeinderat ein, sich in der Folge ab 12. August bis 10. September 2025, schrifflich vernehmen zu lassen an tiefbau@uznach.ch oder Gemeinde Uznach, Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach.

Die Grundeigentümerschaften innerhalb eines Perimeters von 30 m und die betroffenen Organisationen (Tiefbauamt St.Gallen, Procap, AöV, Busbetreiber) erhalten eine persönliche Anzeige. Es sind keine Landabtretungen nötig.

Die Unterlagen liegen öffentlich zur Einsicht im Bereich Planung, Bau & Infrastruktur an der Obergasse 24 auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Uznach auf www.uznach.ch unter der Rubrik Neuigkeiten einsehbar.

Für allfällige Rückfragen oder Erläuterungen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Patrick Züger, 055 285 23 04, patrick.zueger@uznach.ch.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird das Strassenprojekt inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.

Gemeinderat Uznach / Redaktion Linth24