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Uznach
17.11.2023
17.11.2023 23:35 Uhr

Bushalt am Uznaberg vor Ausbau

Die Bushaltestelle «Uznabergstrasse» soll nach geltenden Normen und Gesetzen angepasst werden. (Archivbild)
Die Bushaltestelle «Uznabergstrasse» soll nach geltenden Normen und Gesetzen angepasst werden. (Archivbild) Bild: Google Streetview
Im Zusammenhang mit dem kantonalen Umbauprojekt für den Uzner und Schmerkner Knotenpunkt St.Galler-/Uznabergstrasse baut die Gemeinde Uznach eine Bushaltestelle barrierefrei aus.

Der Knotenpunkt St.Gallerstrasse/Uznabergstrasse in Uznach/Schmerikon wurde als Unfallschwerpunkt identifiziert. Die bestehenden Bushaltestellen «Uznabergstrasse» auf der Gemeindestrasse sind nicht behindertengerecht ausgebaut. Im Rahmen des Knotenneubaus soll allen Verkehrsteilnehmenden ein sicheres Strassen- und Wegnetz angeboten werden. Gleichzeitig sollen die Bushaltestellen gemäss den geltenden Normen und Gesetzen angepasst werden.

Zu wenig Raum für vorgeschriebene Busbucht

2021 wurde diesbezüglich eine Vorstudie ausgearbeitet (inkl. Variantenstudium und Festlegung der Bestvariante). Auf dieser Basis liegt nun die Detailprojektierung vor. Beide Haltestellen werden in der Lage optimiert; beide Haltekanten werden als Fahrbahnhaltestellen ausgebildet und mittels Trottoir erschlossen. Eine mit dem Behindertengleichstellungsgesetz konforme Busbucht ist aufgrund des enormen Platzbedarfs nicht möglich.

Auszug des Situationsplans zum Strassenprojekt für den Ausbau der Bushaltestelle «Uznabergstrasse». Bild: Geoinfra Ingenieure AG / Gemeinde Uznach

Das Mitwirkungsverfahren der Gemeinde zu den Bushaltestellen soll koordiniert mit dem kantonalen Mitwirkungsverfahren zum kantonalen Strassenprojekt zum Knoten Uznabergstrasse erfolgen.

Die Grundeigentümerschaften innerhalb eines Perimeters von 30 m erhalten eine persönliche Anzeige. Es sind Landabtretungen nötig.

Mitwirkung der Bevölkerung

Da gemäss Art. 33bis Strassengesetz (sGS 732.1, abgek. StrG) sämtliche Teilstrassenpläne oder Strassenprojekte der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, der Gemeinderat ein, sich in der Folge ab 21. November bis 21. Dezember 2023, schriftlich vernehmen zu lassen an tiefbau@uznach.ch oder Gemeinde Uznach, Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach.

Die Unterlagen liegen öffentlich zur Einsicht im Bereich Planung, Bau & Infrastruktur an der Obergasse 24 auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Uznach auf www.uznach.ch unter der Rubrik Neuigkeiten einsehbar.

Für allfällige Rückfragen oder Erläuterungen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Patrick Züger, 055 285 23 04, patrick.zueger@uznach.ch.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird das Strassenprojekt inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.

Gemeinderat Uznach/LinthSicht / Linth24