Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025/2028
Am Sonntag, 22. September 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden die Erneuerungswahlen der Uzner Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025/2028 statt. Neu zu wählen sind das Gemeindepräsidium sowie die Mitglieder des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Abstimmungen und Wahlen (sGS 125.3, abgekürzt WAG).
Abgabetermin Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 Gesetz über Abstimmungen und Wahlen müssen der Gemeindekanzlei Uznach bis spätestens Donnerstag, 27. Juni 2024, 16:30 Uhr, vorliegen.
2. Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige 2. Wahlgang am 24. November 2024 statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang müssen der Gemeindekanzlei Uznach bis spätestens Montag, 30. September 2024, 16:30 Uhr, vorliegen.