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Schmerikon
30.01.2024
29.01.2024 17:01 Uhr

Rückerstattung für Drittbetreuung

Die Gelder zur Senkung der Kinderbetreuungskosten werden jeweils am Jahresende durch die betreuenden Institutionen an die Familien erstattet. (Themenbild)
Die Gelder zur Senkung der Kinderbetreuungskosten werden jeweils am Jahresende durch die betreuenden Institutionen an die Familien erstattet. (Themenbild) Bild: Unsplash: BBC Creative
Zur Förderung externer Kinderbetreuung bekam Schmerikon vom Kanton 90'352 Franken für 2024. Der Gemeinderat legt die Rückerstattung an Eltern auf CHF 1.50 je Betreuungsstunde fest.

Seit 2020 werden den Gemeinden durch den Kanton Beiträge zur Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ausbezahlt. Diese Fördergelder müssen vollständig zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern eingesetzt werden.

Der politischen Gemeinde Schmerikon wurden für 2024 CHF 90'352.00 zugesprochen. Unter Berücksichtigung der rund 60'000 Betreuungsstunden, die durch die Kindertagesstätte Chinderhus Rosengarten, die Tagesfamilien Linthgebiet und die Tagesstrukturen der Schule Schmerikon erbracht werden, resultiert damit neu ein Betrag von CHF 1.50 je Stunde.

Die Gelder werden jeweils am Jahresende durch die betreuenden Institutionen an die Familien erstattet.

Gemeinderat Schmerikon / Linth24