In einer gemeinsamen Medienmitteilung äussern sich die Regierungen der Kantone St.Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden gegen einen Mindestlohn für die Ostschweiz. Die SP des Kantons St.Gallen ist enttäuscht über die Haltung der Regierung. Viele Menschen arbeiten heute zu Löhnen, die nicht oder kaum zum Leben reichen. Gleichzeitig steigen die Krankenkassenprämien und die Mieten. Es wäre ein Gebot der Zeit, mit einem Mindestlohn bessere Rahmenbedingungen für Geringverdienende – Einzelpersonen und Familien – zu schaffen.
Regierungsargumentation aus SP-Sicht zynisch
Dass die Regierungen aber noch darauf verweisen, dass sie die Einführung eines Mindestlohns als ungeeignet erachten, um Armut zu bekämpfen, weil die meisten Armutsbetroffenen nicht oder nur Teilzeit arbeiten, ist zynisch. Es geht mit der Petition darum, dass für Arbeit faire Löhne bezahlt werden. Und es stellt sich die Frage, was die Regierungen für die Armutsbetroffenen tun, wenn ihnen die Einführung des Mindestlohnes als kein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Armut erscheint. Eher nichts: Die Regierung des Kantons St.Gallen etwa hat mit einem Bericht «Grundlagen der Familienpolitik», der in die Vernehmlassung gegangen ist, bekannt gegeben, dass sie auf die Einführung von Familien-Ergänzungsleistungen verzichten will. Dies, obwohl im Bericht mehrfach erwähnt wird, wie sinnvoll diese wären für die Chancengleichheit und die Verringerung von Folgekosten.
Am Ende bleibt Ernüchterung: Offenbar will sich die St.Galler Regierung weder für faire Löhne noch für mehr Chancengleichheit und sozialen Ausgleich einsetzen.