Nachfolgend die beiden gemeinderätlichen Verfügungen sowie die zugehörigen Rekursmöglichkeiten:
Weesen und Amden heben Feuerverbot im Wald auf

Aufhebung Feuerverbot im Wald und Waldesnähe: Allgemeinverfügung
Die auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Weesen in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge führen dazu, dass das am 24. März 2022 erlassene Feuerverbot im Wald und Waldesnähe auf kommunaler Ebene aufgehoben werden kann.
Der Gemeinderat Weesen erlässt daher gestützt auf Art. 47 Abs. 1 FSG folgende Allgemeinverfügung:
- Die Allgemeinverfügung der Politischen Gemeinde Weesen vom 24. März 2022 betreffend Feuerverbot im Wald und Waldesnähe wird per 13. April 2022 aufgehoben.
- Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird am 13. April 2022 im amtlichen Publikationsorgan der politischen Gemeinde Weesen (der kantonalen Publikationsplattform, publikationen.sg.ch) und auf der Website der Politischen Gemeinde Weesen publiziert.
Rechtsmittel
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Gemeinderat Weesen, 13. April 2022
Aufhebung Feuerverbot
Die Regenfälle der vergangenen Tage haben die Situation in den Wäldern entspannt und erlauben eine Aufhebung des kommunalen Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe per 13. April 2022.
Der Gemeinderat Amden erlässt daher gestützt auf Art. 47 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1; abgekürzt FSG) folgende
Allgemeinverfügung
- Die Allgemeinverfügung des Gemeinderates Amden vom 24. März 2022 betreffend dem Feuerverbot im Wald und Waldesnähe wird per 13. April 2022 aufgehoben.
- Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird am 13. April 2022 im amtlichen Publikationsorgan der politischen Gemeinde Amden (der kantonalen Publikationsplattform) und auf der Website der politischen Gemeinde Amden publiziert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Gemeinderat Amden, 13. April 2022