Für die benötigte Fläche der geplanten Heizzentrale des Holzwärmeverbunds auf dem Grundstück Nr. 1053, südlich der Rietsporthalle, entlang der 1. Gangstrasse soll eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) geschaffen werden. Dafür wird bisherige Landwirtschaftszone eingezont. Zudem muss die 1. Gangstrasse und die Einmündung der Rietstrasse entsprechend ausgebaut werden.
Die Bevölkerung hatte vom 22. November 2021 bis 21. Dezember 2021 die Möglichkeit zur Mitwirkung.
Insgesamt haben vier Personen mitgewirkt. Dafür bedankt sich der Gemeinderat und nimmt wie folgt Stellung.
Eingaben zum Standort der Heizzentrale
Zwei Mitwirkende stellten den Standort der Heizzentrale in Frage.
Der Gemeinderat hat im September 2020 beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation beantragt, die entsprechende Fläche in den kantonalen Richtplan zur Erweiterung des Siedlungsgebiets als Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE), aufzunehmen. Dies, nachdem umfangreiche Abklärungen seitens Ortsgemeinde und Politischer Gemeinde zum möglichen Standort getätigt worden sind. Nachfolgende Standorte sind geprüft worden:
- Gebiet ARA,
- neben Werkgebäude an der Rietstrasse,
- Dorfzentrum-Liegenschaft,
- Ausbau der bestehenden Heizzentrale im Dorfzentrum,
- Anbau beim angedachten Turnhallen-Neubau im Räbli,
- nördliche Parzelle beim Bestattungshaus,
- Starrberg.
Auch der Standort auf der Wiese zwischen Unterhaldenstrasse und Bahnlinie zur Sprache kommen. Die benötigte Fläche ist aber zu wenig breit. Weitere Abklärungen zu diesem Standort sind aus diesem Grund nicht erhoben worden.
Kritische Eingabe zur Verkehrssicherheit
Kritisch hinterfragt wurde in einer Mitwirkungseingabe die Verkehrssicherheit der Erschliessung über die Rietstrasse.
Im Planungsbericht fanden alle Interessierten Angaben zum Mehrverkehr, der durch die Heizzentrale verursacht wird. Für die Dimensionierung der Erschliessung wurden mehrere Varianten geprüft. Der bestehende schmale Strassenquerschnitt der Rietstrasse und der 1. Gangstrasse hindert an zu schnellem Fahren und wird deshalb beibehalten. Zudem prüfte die Gemeinde im Jahr 2019 das Einbahnregime auf der Rietstrasse. Die Verkehrstechnik des Kantons beurteilte die Anfrage bezüglich Einbahnregime negativ, da in den letzten fünf Jahren mit dem bestehenden Regime keine Unfälle passierten.
Nun möchte die Gemeinde die Einführung von Tempo 30 auf den Quartierstrassen prüfen, dies gilt auch auf der Rietstrasse.
Mit der Fertigstellung des geplanten Ausbaus wird die Rietsporthalle über die 1. Gangstrasse und die Rietstrasse für Fussgänger über Trottoirs erreichbar sein.
Eingabe zur Mehrzwecknutzung des Areals und Begrünung
In einer weiteren Mitwirkungseingabe wird die Standortwahl begrüsst. Es wird angeregt, die Einzonung noch grösser zu fassen und einen zusätzlichen Parkplatz für die Rietsporthalle zu schaffen, der auch als Veranstaltungsplatz genutzt werden könnte.
Auf diesen Vorschlag kann die Gemeinde nicht eintreten, da bei einer Vergrösserung der einzuzonenden Fläche der Bedarfsnachweis sehr schwierig und auch eine erneute Anpassung des kantonalen Richtplans erforderlich wäre.
Zudem wird in der Mitwirkungseingabe angeregt, dass im Projekt die begrünte Fläche so ausgestaltet wird, dass eine Mehrzwecknutzung möglich ist. Der Antrag wird im Rahmen des Bauprojekts durch die Ortsgemeinde geprüft.
Weiteres Vorgehen
Im nächsten Schritt wird die Planung durch den Kanton vorgeprüft. Im Anschluss wird die Planung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt. Anschliessend erfolgt die öffentliche Planauflage. Während dieser Zeit kann das ordentliche Rechtsmittel ergriffen werden.
Der Teilzonenplan untersteht zudem dem fakultativen Referendum, bevor er vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation genehmigt werden kann.