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Benken
10.02.2022

Volksmotion der IG Zuekunft wird in Petition umgewandelt

Die Volksmotion wurde in eine Petition umgewandelt und an die zuständige Kapo St. Gallen geschickt.
Die Volksmotion wurde in eine Petition umgewandelt und an die zuständige Kapo St. Gallen geschickt. Bild: zVg
Der Gemeinderat Benken gibt bekannt, wie das weitere Vorgehen zur eingereichten Motion «Tempo-30-Streckensignalisation» der IG Zuekunft aussieht.

Mit Schreiben vom 28. Oktober 2021 reichte die IG Zuekunft, vertreten durch Heiri Kamer, eine Volksmotion ein. Die IG Zuekunft beantragt die Einführung einer Tempo-30-Streckensignalisation auf der Kantonsstrasse ab Bahnhofstrasse 3 bis Dorfstrasse 37. Die Volksmotion wurde mit mehr als 100 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet.

Volksmotion kann nicht eingetreten werden

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 7. Dezember 2021 die Vertreter der IG Zuekunft zu einem Gespräch eingeladen und eröffnet, dass auf die Volksmotion der IG Zuekunft mangels Zuständigkeit nicht eingetreten werden kann. Stattdessen wurde die Motion in eine Petition umgewandelt.

 Mit Umwandlung einverstanden

Am 31. Dezember 2021 bestätigte die IG Zuekunft den Beschluss des Gemeinderates über das Nichteintreten wegen mangelnder Zuständigkeit. Die IG Zuekunft erklärt sich mit der Umwandlung der Volksmotion in eine Petition einverstanden und ersuchte den Gemeinderat, die Petition an die zuständige Kantonspolizei St. Gallen weiterzuleiten.

Petition an Kapo weitergeleitet

Der Gemeinderat beschloss an der Sitzung vom 13. Januar 2022, die Petition an die zuständige Kantonspolizei St. Gallen, Verkehrstechnik weiterzuleiten. Sie ersucht die zuständige Stelle, das Begehren der IG Zuekunft zu beurteilen und die Tempo-30-Streckensignalisation zu prüfen.

Gemeinde Benken