Es wird nicht ruhig um Käser Karl Wick. Nachdem ihn das St. Galler Kantonsgericht zu über 5 Jahren verurteilt hat, muss er nun auch noch Strafe bezahlen für seine Bauten in Kaltbrunn, wie die Linth-Zeitung schreibt.
Nach einem Brand im Herbst 2015 baute er sein Haus ohne Bewilligung wieder auf. Nun habe er die Fristen verstreichen lassen, welche ihm die Gemeinde für den Rückbau auf seinem Areal auferlegt hatte. Angeblich wurden die Wiederherstellungs- und Rückbauten bis anhin nur teilweise ausgeführt.
«Mehrere Hundertausend Franken»
Aus dem Strafbefehl sei ersichtlich, dass Wick und ein weiterer Handlungsbevollmächtigter je CHF 2750 bezahlen müssen, CHF 2000 davon als Busse. Allerdings sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Zudem dürften für die Rückbauten ebenfalls nicht unerhebliche Kosten anfallen, beträfen sie doch nebst dem Gebäude auch den Kiesvorplatz sowie den Sitzplatz.
In der Linth-Zeitung steht: «Geschätzt dürften mehrere hunderttausend Franken anfallen, die Käser Karl Wick für die Entsorgung des Materials und die weiteren Rückbauarbeiten wird hinblättern müssen.»