Am Hangfuss des Meienbergs in Jona plant eine private Bauherrschaft zwei verdichtete Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 17 Wohnungen. Zu diesem Zweck liess die Stadt Rapperswil-Jona 2011 eine Parzelle umzonen.
Doch Anwohner sowie die IG Freiraum Meienberg sahen darin den Startschuss für eine Zersiedelung der mit einem nationalen Gütesiegel (ISOS) versehenen «wertvollen Erholungslandschaft Meienberg» und erhoben mehrmals Einsprache.
Verwaltungsgericht wies Beschwerde ab
Wie die Linth-Zeitung berichtet, hat das St.Galler Verwaltungsgericht Mitte Oktober nun die jüngste Beschwerde abgewiesen. Die Beschwerdeführer argumentierten, die bewilligte Überbauung verstosse gegen verbindliche Empfehlungen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Diese hatte in einem Gutachten Vorbehalte angemeldet und eine Entfernung der Meienhalde aus der Bauzone oder eine Beschränkung der Bauhöhe vorgeschlagen.
Das Gericht würdigte zwar das Gutachten, kam aber auch zum Schluss, dass Stadt, Kanton und Denkmalpflege bei der Einzonung korrekt vorgegangen seien und den Schutz des Ortsbilds genügend berücksichtigt hätten. Somit sei das Projekt mit dem ENHK-Gutachten verträglich.
Optimismus auf beiden Seiten
Personen aus dem Umfeld der IG bestreiten die Auslegung des Gerichts und haben laut der Linth-Zeitung vor dem Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht. Sowohl die Projekt-Gegner wie auch die Bauherrschaft zeigen sich zuversichtlich, dass zu ihren Gunsten entschieden wird.