Ende Juli 2025 gab Clearway Capital, welche eine Gruppe von GZO-Anleihegläubigern vertritt, bekannt, dass sie an der GZO-Gläubigerversammlung vom 8. September die Neuwahl des Sachwalters beantragt (wir berichteten). Ihrer Ansicht nach vertreten die heutigen Sachwalter die Interessen der Gläubiger nicht ausreichend. Die Kosten für beide Sachwalter seien zudem immens.
Der Ausschuss der Aktionärsgemeinden wie auch die GZO AG halten von der Idee eines Wechsels nichts, wie beide auf Anfrage von Zürioberland24 sagten. Der Frage, wie hoch denn die bisher aufgelaufenen Kosten für Sachwalter und Berater seien, die von der GZO AG bezahlt werden müssen, wichen sowohl Ausschuss als auch GZO aus. Man werde an der Gläubigerversammlung transparent darüber informieren.
Wer soll das alles bezahlen...
Gemäss Angaben von Clearway belaufen sich die Kosten für Sachwalter und Berater auf 100'000 Franken – im Monat. Clearway würden entsprechende Unterlagen vorliegen, welche auf diese Zahl schliessen liessen. Ausserdem seien per Ende 2025 insgesamt 10 Millionen Franken budgetiert für Sachwalter- und Beraterkosten, wie Clearway am 26. August 2025 im Rahmen ihrer Telefonkonferenz mit Gläubigern sagte (wir berichteten). Verifizieren lässt sich dies nicht. Es wäre aber eine horrende Summe, wenn man bedenkt, dass das Betriebsergebnis der GZO AG im Jahr 2024 5,6 Mio. Franken war und mit einem Verlust von 123 Millionen Franken abschloss.
«Keine Rechtsvertreter der Gläubiger»
Auf die Kritik angesprochen, die Sachwalter würden die Interessen der Gläubiger nicht ausreichend vertreten, sagte die aktuelle GZO-Sachwalterin Umbach-Spahn gegenüber Zürioberland24: «Die Sachwalter sind keine Rechtsvertreter der Gläubiger oder einzelner Gläubigergruppen».