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16.08.2025

GZO-Sachwalterin zu Vorwürfen

Brigitte Umbach-Spahn (l.) und Dr. Stephan Kesselbach wurden vom Bezirksgericht Hinwil als GZO-Sachwalter ernannt – auf Vorschlag der GZO AG.
Brigitte Umbach-Spahn (l.) und Dr. Stephan Kesselbach wurden vom Bezirksgericht Hinwil als GZO-Sachwalter ernannt – auf Vorschlag der GZO AG. Bild: Wenger Plattner/ZO24
Die Investmentfirma Clearway Capital wird an der Gläubigerversammlung der GZO AG Spital Wetzikon die Absetzung der jetzigen Sachwalter beantragen. Eine Sachwalterin nimmt Stellung.

Clearway Capital wirft den aktuellen GZO-Sachwaltern, Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach, vor, dass sie die Interessen vieler Gläubiger im Nachlassverfahren nicht ausreichend wahrnehmen würden und im Gegenzug die Interessen der Aktionäre, also der Gemeinden, unverhältnismässig stark in den Vordergrund stellen würden. Aus diesem Grund sollen die beiden abgesetzt und durch einen neuen Sachwalter ersetzt werden. Als Nachfolge nennt Clearway Capital auch bereits einen Namen: Michael Endres (wir berichteten).

«Die Sachwalter sind keine Rechtsvertreter der Gläubiger oder einzelner Gläubigergruppen.»
Brigitte Umbach-Spahn, GZO-Sachwalterin, Kanzlei Wenger Plattner

Zürioberland24 hat sich bei den beiden Sachwaltern erkundigt, was sie zur Kritik von Clearway Capital sagen. Brigitte Umbach-Spahn nahm wie folgt Stellung:

«Als Sachwalter üben wir eine amtliche Funktion aus, bei der wir sowohl die Interessen aller Gläubiger wie auch jene der Gesellschaft zu beachten haben. Die Sachwalter sind keine Rechtsvertreter der Gläubiger oder einzelner Gläubigergruppen. Für eine erfolgreiche Sanierung der GZO AG braucht es neben den Gläubigern auch die Aktionärsgemeinden. Letztlich wird das Gericht bei der Bestätigung des Nachlassvertrags auch zu entscheiden haben, ob der Beitrag der Aktionärsgemeinden an die Sanierung angemessen ist.»

Zur Person des von Clearway als Sachwalter vorgeschlagenen Michael Endres könne man keine Angaben machen.

«Wir stehen für das Amt weiterhin zur Verfügung.»
Brigitte Umbach-Spahn, GZO-Sachwalterin

Vom Antrag Kenntnis genommen

Umbach verwies ausserdem auf die am 7. August 2025 publizierte Medienmitteilung. Darin ist zu lesen: «Die Sachwalter haben vom Antrag der Clearway (...) Kenntnis genommen, den Gläubigern der GZO AG an der Gläubigerversammlung die Einsetzung eines neuen Sachwalters vorzuschlagen. Die Gläubiger werden an der Versammlung die Gelegenheit erhalten, den Antrag zu beraten und darüber abzustimmen. Die Sachwalter wurden vom Bezirksgericht Hinwil bestellt und sind – trotz gegenteiligem Antrag der Clearway – bestätigt. Das Obergericht des Kantons Zürich wies eine Beschwerde der Clearway gegen diesen Entscheid im Frühjahr 2025 ab und bestätigte die Unabhängigkeit der Sachwalter.»

Man führe die gesetzlichen Aufträge unabhängig und unter gleichmässiger Berücksichtigung der Interessen der verschiedenen Gläubigergruppen 
und der Gesellschaft aus. Sie und Kesselbach stünden für das Amt weiterhin zur Verfügung.

GZO hatte Sachwalter selbst vorgeschlagen

Anfang Mai 2024 informierte die GZO AG per Medienmitteilung, dass das Bezirksgericht die provisorische Nachlassstundung bewilligt hat. Das Nachlassstundungsgesuch wurde am 30. April 2024 bewilligt, als Sachwalter wurden vom Gericht Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach eingesetzt (wir berichteten).

Das Gericht hatte die beiden Sachwalter aber nicht per Zufall ausgewählt, sondern die GZO AG hat die beiden Rechtsanwälte von Wenger Plattner aktiv vorgeschlagen, wie die GZO AG im Juli 2024 auf Anfrage von Zürioberland24 bestätigte: «Die GZO hat im Gesuch um Nachlassstundung dem Nachlassgericht Frau Rechtsanwältin Brigitte Umbach-Spahn und Herrn Rechtsanwalt Dr. Stephan Kesselbach, beide Partner bei Wenger Plattner, als provisorische Sachwalter vorgeschlagen. Der Vorschlag beruhte auf einer Empfehlung der Rechtsberater der GZO, welche die GZO bereits vor der Einleitung der Nachlassstundung betreffend Restrukturierungsthemen beraten haben.»

Umbach-Spahn und Kesselbach seien ausgewiesene Experten im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht und würden über langjährige Erfahrung mit komplexen Fällen in diesem Bereich verfügen, so die GZO AG weiter. Eine vorherige Zusammenarbeit habe es jedoch nicht gegeben.

Was in diesem Zusammenhang kritisiert wurde: Die von der GZO AG vorgeschlagene Sachwalterin Umbach-Spahn ist die Ehefrau vom Gossauer Gemeinderat Patrick Umbach. Dieser sitzt seit 2022 zusammen mit dem inzwischen abgetretenen GZO-VR-Präsidenten Jörg Kündig im Gossauer Gemeinderat.

Barbara Tudor, Zürioberland24 / Linth24