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12.08.2025

Vertreterdienst für GZO-Gläubiger

GZO-Gläubiger, die nicht selbst an der Versammlung vom 8. September teilnehmen können, sollen sich via Gratis-Service vertreten lassen können. (Symbolbild)
GZO-Gläubiger, die nicht selbst an der Versammlung vom 8. September teilnehmen können, sollen sich via Gratis-Service vertreten lassen können. (Symbolbild) Bild: Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
Clearway Capital bietet gratis einen Stimmrechtsvertretungs-Dienst für Gläubiger an, die nicht selber an der Versammlung der GZO AG Spital Wetzikon im September teilnehmen können.

Am 8. September 2025 findet die Gläubigerversammlung der GZO AG in Uster statt. An der Versammlung wird unter anderem der Antrag der Clearway Capital Partners behandelt, der eine Absetzung der heutigen GZO-Sachwalter fordert. Über den eingereichten Antrag informierte Clearway Ende Juli (wir berichteten).

Jetzt setzt Clearway noch einen drauf: «Um sämtlichen Gläubigern eine Teilnahme zu ermöglichen, bietet Clearway einen kostenlosen, unabhängigen Stimmrechtsvertretungsdienst für all jene an, die nicht persönlich teilnehmen können», heisst es der Mitteilung von heute.

Darum zählt jede Stimme

Die Abstimmung erfolgt pro Kopf – das bedeutet, dass der Stimme jedes Gläubigers das gleiche Gewicht zukommt, unabhängig von der Höhe seiner Forderung. Daher sei es zentral, dass sich möglichst viele Gläubiger an der Abstimmung beteiligen.

Der mit dem Stimmrechts-Vertretungsdienst beauftragte Vertreter, lic. iur. Paul Bürgi, werde strikte nach den Anweisungen der einzelnen Gläubiger abstimmen, versichert Clearway.

Die Gläubiger haben bis zum 28. August 2025 Zeit, Vollmachtsformulare einzusenden. Dieses ist auf der GZO-Bondholder-Website abrufbar.

«Höhere Rückzahlung für Gläubiger»

Die GZO AG übte zusammen mit der Bekanntgabe der nächsten Gläubigerversammlung vergangene Woche Kritik an dem Vorschlag von Clearway, die GZO-Sachwalter abzusetzen. Bei einem Wechsel der Sachwalter sei mit einer Verzögerung des Verfahrens infolge Einarbeitungszeit zu rechnen und eingespielte Aufsichtsprozesse müssten sich erneut etablieren.

Diese Meinung teilt Clearway offenkundig nicht. Sie schreibt in ihrer Mitteilung: «Clearway ist davon überzeugt, dass der Wechsel des Sachwalters weder zu höheren Kosten noch zu einer Verlängerung des Restrukturierungszeitraums führen wird, jedoch zu einer wesentlich höheren Rückzahlung für die Gläubiger führen kann, während der laufende Betrieb des Spitals gewährleistet bleibt.»

Zürioberland24/bt / Linth24