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17.08.2025

GZO zu Antrag gegen Sachwalter

Auf Anfrage von Zürioberland24 nimmt die GZO AG Stellung zur Kritik von Clearway Capital. (Symbolbild)
Auf Anfrage von Zürioberland24 nimmt die GZO AG Stellung zur Kritik von Clearway Capital. (Symbolbild) Bild: GZO Spital Wetzikon
Clearway Capital will an der Gläubigerversammlung des GZO Spital Wetzikon die Absetzung der Sachwalter durchbringen und diese durch einen neuen ersetzen. Das sagt die GZO AG dazu.

Aus Sicht von Clearway werden die Interessen vieler Gläubiger nicht ausreichend wahrgenommen und die Interessen der Aktionäre würden zu stark gewichtet (wir berichteten).

Die GZO AG äussert sich gegenüber Zürioberland24 auf Anfrage so:

Zürioberland24: Clearway Capital wirft den aktuellen Sachwaltern Umbach und Kesselbach vor, die Interessen der Gläubiger nicht ausreichend zu vertreten und jene der Aktionäre zu stark in den Vordergrund zu stellen. Was sagt die GZO AG zu dieser Kritik?
GZO AG: Wir sind regelmässig sowohl mit den Gläubigern wie auch mit den Aktionärsgemeinden im Austausch. Für eine erfolgreiche Sanierung braucht es beide Anspruchsgruppen, die Gläubiger und die Aktionärsgemeinden, damit ein Nachlassvertrag zustande kommen kann. Die Bewertung über die konkrete Angemessenheit des Beitrags der Aktionärsgemeinden obliegt dem Gericht, das den Nachlassvertrag bestätigen muss.

Clearway Capital spricht von «vielen Gläubigern», die sich anscheinend nicht gut vertreten fühlen. War Ihnen diese Unzufriedenheit im Vorfeld bekannt?
Clearway Capital Partners hatte bereits mehrfach erfolglos auf juristischem Weg versucht, einen Wechsel der Sachwalter zu erreichen. Sowohl die Anträge vor dem Bezirksgericht Hinwil als auch die Beschwerde vor dem Obergericht Zürich im Frühjahr 2025 wurden vollumfänglich abgewiesen. Die Richter haben die Unabhängigkeit von Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach bescheinigt.

Das GZO teilt den von Clearway Capital Partners geäusserten Eindruck nicht, dass Gläubigergruppen unfair behandelt würden. Abgesehen von wenigen Stimmen aus aktivistischen Gläubigerkreisen hat das GZO keine Rückmeldung erhalten, die die Vorwürfe der Clearway Capital Partners stützen würden.

Clearway Capital macht mit Michael Endress auch gleich einen Vorschlag für eine Nachfolge. Was sagen Sie dazu?
Der von der Clearway Capital Partners vorgeschlagene Anwalt ist dem GZO nicht bekannt. Zur Personalie können wir entsprechend keine Stellung nehmen.

Heute sind zwei Sachwalter für den GZO-Fall tätig, Clearway schlägt eine Person vor. Warum sind zwei Sachwalter für das Nachlassverfahren der GZO AG tätig?
Aufgrund der Komplexität der vorliegenden Sanierung des GZO und der damit verbundenen Arbeitslast ist der Einsatz von zwei Sachwaltern und deren Unterstützung durch personell gut aufgestellte und kompetente Teams unerlässlich. Angesichts der grossen Zahl an Gläubigern ist zudem eine leistungsfähige Struktur im Hintergrund erforderlich.

Keine Angaben zu den Sachwalter-Kosten

Zürioberland24 wollte von der GZO AG auch wissen, wie hoch die bisher aufgelaufenen Kosten der GZO-Sachwalter sind. Die GZO AG machte keine Angaben, sondern verweist auf die Gläubigerversammlung vom 8. September: «Das Bezirksgericht Hinwil legt die Höhe der Honorare der Sachwalter fest. Informationen über die Höhe der Kosten für die Sachwalter werden transparent an der Gläubigerversammlung kommuniziert.»

100'000 Franken monatlich

Wie es auf Anfrage von Zürioberland24 bei Clearway Capital heisst, kenne man die genauen Zahlen zwar nicht. Basierend auf öffentlich zugänglichen Informationen fliesse aber gemäss ihren Berechnungen annähernd der gesamte positive Cashflow der GZO derzeit an Berater – einschliesslich der Sachwalter. Auf Basis der ihnen vorliegenden und von ihnen überprüften Rechnungen schätzt Clearway die Kosten auf durchschnittlich über 100'000 Franken im Monat.

> Hier geht's zum ausführlichen Interview mit Clearway Capital.

Barbara Tudor, Zürioberland24 / Linth24