Aus Sicht von Clearway werden die Interessen vieler Gläubiger nicht ausreichend wahrgenommen und die Interessen der Aktionäre würden zu stark gewichtet (wir berichteten).
Die GZO AG äussert sich gegenüber Zürioberland24 auf Anfrage so:
Zürioberland24: Clearway Capital wirft den aktuellen Sachwaltern Umbach und Kesselbach vor, die Interessen der Gläubiger nicht ausreichend zu vertreten und jene der Aktionäre zu stark in den Vordergrund zu stellen. Was sagt die GZO AG zu dieser Kritik?
GZO AG: Wir sind regelmässig sowohl mit den Gläubigern wie auch mit den Aktionärsgemeinden im Austausch. Für eine erfolgreiche Sanierung braucht es beide Anspruchsgruppen, die Gläubiger und die Aktionärsgemeinden, damit ein Nachlassvertrag zustande kommen kann. Die Bewertung über die konkrete Angemessenheit des Beitrags der Aktionärsgemeinden obliegt dem Gericht, das den Nachlassvertrag bestätigen muss.