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27.08.2025

«GZO könnte lange frei sein»

Die Telefonkonferenz für Gläubiger des Spitals Wetzikon war öffentlich und dauerte ca. 30 Minuten. (Symbolbild)
Die Telefonkonferenz für Gläubiger des Spitals Wetzikon war öffentlich und dauerte ca. 30 Minuten. (Symbolbild) Bild: Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
Am Dienstagabend lud Clearway Capital zur öffentlichen Telefonkonferenz für Gläubiger des GZO Spital Wetzikon ein. Zürioberland24 war dabei und hat das Wesentliche zusammengefasst.

Am 26. August 2025 lud Clearway Capital Gläubiger zu einer öffentlichen Telefonkonferenz ein, um sie über die Gläubigerversammlung vom 8. September 2025 zu informieren und warum sie der Versammlung die Wahl eines neuen Sachwalters vorschlägt. In der ca. 30-minütigen Konferenz gab es eine geballte Ladung an Informationen.

Gregor Greber, von den Gläubigern im vergangenen Jahr offiziell als Beobachter in den GZO-Verwaltungsrat gewählt, führte hauptsächlich durch die Telefonkonferenz. Gesprochen hatte auch Dr. Matthias Courvoisier, Partner der international tätigen Wirtschaftskanzlei Baker McKenzie. Er erklärte den Sitzungsteilnehmenden, was an der Gläubigerversammlung vom 8. September behandelt wird, was die Rechte der Gläubiger sind und warum die aktuelle Sachwalter-Besetzung durch Umbach/Kesselbach nicht zielführend für die Gläubiger sei.

«Das GZO ist auf dem besten Weg, in den Konkurs zu geraten.»
Gregor Greber

«Direktion und Mitarbeiter leisten gute Arbeit»

Einleitend stellte sich Gregor Greber kurz vor. Seit dem Start habe er über 200 Stunden aufgewendet, um Vorschläge einzubringen. Er betonte, dass er dies unentgeltlich tue und er auch nicht von Gianluca Ferrari, dem Gründer und CEO der Investment-Firma Clearway Capital, bezahlt werde, welche die Interessen einer Gruppe von GZO-Anleihegläubigern vertritt. «Ich tue dies aus der hundertprozentigen Überzeugung, das Spital retten zu wollen», sagte Greber.

In Bezug auf seinen Beobachter-Sitz im GZO-Verwaltungsrat sagte Greber, dass dort gute Diskussionen geführt würden und er auch Vorschläge und Ideen beim neuen Verwaltungsrat habe einbringen können. Doch es seien bis jetzt leider keine Fortschritte erzielt worden.

Greber betonte, dass die GZO-Mitarbeitenden und die Direktion sehr gute Arbeit leisteten. Das sei positiv und zeige, dass das GZO eine Zukunft hätte. Doch diese sei durch die Nachlassstundung in Gefahr. «Der eingeschlagene Weg führt unweigerlich in den Konkurs.»

«Vermögenswerte unnötig abgeschrieben»

Clearway Capital sei sehr überrascht gewesen, als die GZO-Sachwalter und der alte Verwaltungsrat um Jörg Kündig im vergangenen Oktober bekanntgegeben hatten, dass die Gläubiger auf ca. 70% ihrer Forderungen verzichten sollen. Für Clearway inakzeptabel.

Was Clearway Capital ausserdem stört: In der Bilanz der GZO AG seien unnötigerweise Werte im Umfang von über 300 Mio. Franken auf wenige Millionen abgeschrieben worden. Diese Werte, u.a. Immobilien und Beteiligungen, würden gemäss dem vorliegenden Sanierungskonzept unentgeltlich an die Aktionärsgemeinden übergehen, während die Anleihegläubiger, Zulieferer, Handwerker und Mitarbeiter mit nur 30% bis 35% nicht angemessen entschädigt würden.

Darum sei es umso wichtiger, dass die Gläubiger an der Gläubigerversammlung ihre Rechte wahrnehmen.

Auf Worte folgten keine Taten

Der ehemalige VR-Präsident Jörg Kündig und der GZO-CEO Hansjürg Herren hätten damals gesagt, dass man die Gläubiger verstehe und Verbesserungen prüfe. «Aber den Worten folgten bisher keine Taten», so Greber. «Wir glauben an das GZO, aber wir sind nicht leichtgläubig. Es muss jetzt etwas passieren!»

«Das Spital könnte schon lange frei sein und den so wichtigen Spitalverbund angehen.»
Gregor Greber

Alle Vorschläge abgelehnt

Weiter kritisiert Clearway Capital, dass die definitive Nachlassstundung gar nicht nötig gewesen wäre. Man habe zuvor diverse Vorschläge eingebracht, die aber allesamt von den Sachwaltern und vom GZO abgelehnt worden seien. Dazu gehörte beispielsweise die Bildung einer Auffanggesellschaft. Doch diese sei durch fadenscheinige Gründe von den Sachwaltern Umbach/Kesselbach abgelehnt worden. Dies, obwohl man den Vorschlag auch mit der Gesundheitsdirektion besprochen habe und diese die Auffanggesellschaft als machbar beurteilt habe.

Auch der letzte Vorschlag, eine Komplettübernahme durch Evolva, bei der die Aktionärsgemeinden keine 50 Mio. hätten einschiessen und die Bevölkerung finanziell entlastet worden wäre, wurde verworfen. «Das Spital wäre wohl das gesündeste Spital gewesen mit 100 Prozent Eigenkapital», sagte Greber. Doch auf den Vorschlag sei man nicht eingegangen, man habe ihn kategorisch abgelehnt.

«Das Spital könnte schon lange frei sein und den so wichtigen Spitalverbund proaktiv angehen», sagte Greber. Denn nur gemeinsam mit anderen habe das GZO langfristig eine Überlebenschance. Doch solange sich das GZO in dieser schwierigen Situation befinde, hätten andere Spitäler verständlicherweise kein Interesse am GZO.

Darum gibt's eine Gläubigerversammlung

Im weiteren Verlauf der Telefonkonferenz erklärte Dr. Matthias Courvoisier, warum am 8. September eine Gläubigerversammlung stattfindet. Diese müsse aus gesetzlichen Gründen im Rahmen der Nachlassstundung durchgeführt werden.

An der Gläubigerversammlung können die Gläubiger zum einen Auskunft verlangen, z. B. über den aktuellen Geschäftsgang oder wie es um die Bettenauslastung steht. Ausserdem haben die Gläubiger die Möglichkeit, einen neuen Sachwalter zu bestimmen sowie einen Gläubigerausschuss zu wählen, den es bis jetzt noch nicht gibt.

Courvoisier erwähnte, dass die Abstimmung pro Kopf erfolge, also jede Stimme zähle – unabhängig von der Höhe der Forderungen.

«Ein Sachwalter, der vom Schuldner vorgeschlagen wird, wir sich nicht gegen den Schuldner stellen.»
Dr. Matthias Courvoisier, Partner bei Baker McKenzie Switzerland AG

Sachwalter voreingenommen?

Im weiteren ging Courvoisier auf die GZO-Sachwalter ein und warum diese nach Ansicht von Clearway durch einen einzigen neuen ausgetauscht werden sollten.

«Kommt es zu einem Nachlassverfahren, bestimmt das Gericht einen Sachwalter. Im Kanton Zürich ist es so, dass der Sachwalter normalerweise vom Schuldner vorgeschlagen wird», erklärte Courvoisier. Das war auch bei der GZO AG so: Sie schlug die beiden Sachwalter Umbach und Kesselbach selbst vor, wie sie gegenüber Zürioberland24 im vergangenen Jahr auf Anfrage bestätigte. Der Vorschlag habe auf einer Empfehlung der GZO-Rechtsberater beruht, welche die GZO bereits vor der Einleitung der Nachlassstundung betreffend Restrukturierungsthemen beraten hätten.

«10 Mio. Franken für Sachwalter und Berater budgetiert»

Hier sieht Clearway Capital das grösste Problem bzw. den Hauptgrund, warum die Sachwalter Umbach/Kesselbach ihrer Ansicht nach vor allem die Interessen der Aktionärsgemeinden und nicht die der Gläubiger vertreten würden: «Ein Sachwalter, der vom Schuldner vorgeschlagen wird, wird sich nicht als erstes gegen den Schuldner stellen.»

Natürlich würden die GZO-Sachwalter nicht «alles mitmachen» und einem Schuldenschnitt von zum Beispiel 90 Prozent wohl nicht zustimmen, «aber sie haben eine Tendenz, dem Schuldner zu folgen und das vorzuschlagen, was vor Gericht durchkommt.» Es gebe also eine gewisse Abhängigkeit vom Sachwalter gegenüber dem Schuldner, so Courvoisier.

Würden sich die Sachwalter gegen den Schuldner stellen, könne das auch hinderlich sein für nächste Aufträge von anderen Schuldnern. Und diese Aufträge sind lukrativ: Gemäss Courvoisier verlangen Umbach und Kesselbach, die jeweils beide an Sitzungen teilnehmen würden, je 420 Franken Honorar pro Stunde.

Für Sachwalter- und Beraterkosten beim GZO seien insgesamt bis Ende 2025 10 Millionen Franken budgetiert. Wie Clearway kürzlich sagte, schätzt diese die Kosten für Sachwalter und Berater auf durchschnittlich über 100'000 Franken pro Monat. Das entspreche in etwa der Höhe des positiven Cashflows. Auf eine frühere Anfrage von Zürioberland24 wollte die GZO AG keine Angaben zu den Sachwalter- und Beraterkosten machen. Diese würden an der Gläubigerversammlung transparent kommuniziert, hiess es.

«Nicht teurer und kein Zeitverlust»

Es sei darum kaum zu erwarten, dass sich die GZO-Sachwalter gegen die GZO AG stelle. «Genau aus diesem Grund glauben wir, dass es richtig ist, jetzt einen neuen Sachwalter vorzuschlagen, der unabhängig vom GZO, von den Aktionärsgemeinden und auch kantonal unabhängig tätig sein kann und einen besseren Vorschlag ausarbeiten kann, der auch die Gläubiger angemessen vertritt», sagte Courvoisier. Das sei mit dem von Clearway vorgeschlagenen Michael Endres von HütteLaw AG aus Cham ZG gegeben.

Courvoisier betonte, dass Endres auch gegenüber Clearway unabhängig sei und dass der Prozess durch den Austausch des Sachwalters nicht verzögert und auch nicht teurer werde, wie dies von der GZO AG und vom Ausschuss der Aktionärsgemeinden behauptet wurde.

Keine Fragen

Zum Schluss der Veranstaltung boten Greber und Courvoisier an, Fragen zu stellen. Diese Möglichkeit wurde jedoch nicht genutzt. Wie viele Teilnehmende an der Konferenz teilnahmen, ist nicht bekannt.

Barbara Tudor, Zürioberland24 / Linth24