Sachwalter voreingenommen?
Im weiteren ging Courvoisier auf die GZO-Sachwalter ein und warum diese nach Ansicht von Clearway durch einen einzigen neuen ausgetauscht werden sollten.
«Kommt es zu einem Nachlassverfahren, bestimmt das Gericht einen Sachwalter. Im Kanton Zürich ist es so, dass der Sachwalter normalerweise vom Schuldner vorgeschlagen wird», erklärte Courvoisier. Das war auch bei der GZO AG so: Sie schlug die beiden Sachwalter Umbach und Kesselbach selbst vor, wie sie gegenüber Zürioberland24 im vergangenen Jahr auf Anfrage bestätigte. Der Vorschlag habe auf einer Empfehlung der GZO-Rechtsberater beruht, welche die GZO bereits vor der Einleitung der Nachlassstundung betreffend Restrukturierungsthemen beraten hätten.
«10 Mio. Franken für Sachwalter und Berater budgetiert»
Hier sieht Clearway Capital das grösste Problem bzw. den Hauptgrund, warum die Sachwalter Umbach/Kesselbach ihrer Ansicht nach vor allem die Interessen der Aktionärsgemeinden und nicht die der Gläubiger vertreten würden: «Ein Sachwalter, der vom Schuldner vorgeschlagen wird, wird sich nicht als erstes gegen den Schuldner stellen.»
Natürlich würden die GZO-Sachwalter nicht «alles mitmachen» und einem Schuldenschnitt von zum Beispiel 90 Prozent wohl nicht zustimmen, «aber sie haben eine Tendenz, dem Schuldner zu folgen und das vorzuschlagen, was vor Gericht durchkommt.» Es gebe also eine gewisse Abhängigkeit vom Sachwalter gegenüber dem Schuldner, so Courvoisier.
Würden sich die Sachwalter gegen den Schuldner stellen, könne das auch hinderlich sein für nächste Aufträge von anderen Schuldnern. Und diese Aufträge sind lukrativ: Gemäss Courvoisier verlangen Umbach und Kesselbach, die jeweils beide an Sitzungen teilnehmen würden, je 420 Franken Honorar pro Stunde.
Für Sachwalter- und Beraterkosten beim GZO seien insgesamt bis Ende 2025 10 Millionen Franken budgetiert. Wie Clearway kürzlich sagte, schätzt diese die Kosten für Sachwalter und Berater auf durchschnittlich über 100'000 Franken pro Monat. Das entspreche in etwa der Höhe des positiven Cashflows. Auf eine frühere Anfrage von Zürioberland24 wollte die GZO AG keine Angaben zu den Sachwalter- und Beraterkosten machen. Diese würden an der Gläubigerversammlung transparent kommuniziert, hiess es.