Im «Eschenbach Aktuell» legt der Gemeinderat von Eschenbach unter dem harmlos klingenden Titel: «Nachträgliches Baubewilligungsverfahren» Bristantes dar:
Mistwasser floss in die Umwelt
Gegen Gemeinderat Martin Rüegg, Rüeterswil, läuft derzeit ein Verfahren aufgrund einer Übertretung sowohl des Gewässerschutzgesetzes als auch des Umweltschutzgesetzes aufgrund eines überfüllten Miststocks und eines undichten Güllenkastens, weswegen Mistwasser in die Umwelt floss (März 2019). Im Rahmen dieses Verfahrens stellte die ermittelnde Behörde fest, dass der zum Hof gehörende Laufhof auf der Parzelle Nr. 513 (Waldestrasse, Rüeterswil) bewilligungspflichtig ist.
Keine Baubewilligung
Der Gemeinderat Eschenbach wurde von der Staatsanwaltschaft aufgefordert, einen Amtsbericht zu erstellen und den Sachverhalt zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass für den erstellten Lauf hof keine Baubewilligung vorliegt.
Der Gemeinderat forderte deshalb Martin Rüegg auf, nachträglich ein konformes und genehmigungsfähiges Baugesuch für den bewilligungspflichtigen Laufhof einzureichen.
Gemeinderat informiert Öffentlichkeit
Es ist die Pflicht des Gemeinderats, die Bevölkerung aktiv über die neusten Erkenntnisse zu informieren. Die Gemeindeexekutive hat die professionelle Aufsicht und Führung der Verwaltung und seiner Mitglieder sicherzustellen und als Vorbild zu handeln.
Das nachträgliche Baubewilligungsverfahren wird ordentlich über die Baubehörde der Gemeinde Eschenbach laufen, während die strafrechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft unterliegt.