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Uznach
16.05.2025

Streuli-Areal: Weiteres Vorgehen

Die mittels Umzonung bestehender Bauzonen (r.) neu zu schaffende Schwerpunktzone (l., blau) ist laut kantonaler Vorprüfung genehmigungsfähig.
Die mittels Umzonung bestehender Bauzonen (r.) neu zu schaffende Schwerpunktzone (l., blau) ist laut kantonaler Vorprüfung genehmigungsfähig. Bild: ERR Raumplaner AG / Gemeinde Uznach
Die Gemeinde Uznach legt die Ergebnisse der Mitwirkung zum Teilzonenplan zur Entwicklung des Streuli-Areals vor. Teil 3 informiert über die kantonale Vorprüfung und die Auflage.

Ergebnis kantonale Vorprüfung

Das Amt für Raumentwicklung kommt nach Einbezug der kantonalen Fachstellen zu folgendem Schluss:

«Die Teilzonenplanänderung basiert auf einer breit abgestützten Entwicklungsstrategie für das im Zentrum von Uznach liegende Umstrukturierungsgebiet und ist mit der Gesamtrevision der Ortsplanung abgestimmt. Mit dem Erlass wird die Grundlage für eine Planung geschaffen, die nach Einschätzung des AREG einen hochwertigen Beitrag zur Innenentwicklung leisten kann. Unter Berücksichtigung der Erwägungen ist der vorliegende Erlass grundsätzlich genehmigungsfähig.»

Weiteres Vorgehen und öffentliche Auflage

Der Teilzonenplan «Streuli-Areal, Umzonung» mit der Schwerpunktzone Streuli-Areal, der dazu gehörige Bericht und die Ergänzung zum rechtskräftigen Baureglement der Gemeinde sind aufgrund der Eingaben in der Mitwirkung und der Vorprüfung durch das AREG überarbeitet worden.

Gestützt auf Art. 7 i.V.m. Art. 19 PBG hat der Gemeinderat Uznach am 5. März 2025 den Teilzonenplan «Streuli-Areal, Umzonung» mit der Schwerpunktzone Streuli-Areal, den dazu gehörigen Bericht und die Ergänzung zum rechtskräftigen Baureglement genehmigt und erlassen.

Die Angaben zur öffentlichen Auflage können unter www.publikationen.sg.ch (Stichwortsuche «Uznach») abgerufen werden. Die Verbindlichkeit und der Fristenlauf richten sich einzig nach der Veröffentlichung auf der kantonalen Publikationsplattform.

Die Unterlagen liegen koordiniert während 30 Tagen (Art. 41 Abs. 1 PBG), d.h. ab 22. April 2025 bis und mit 21. Mai 2025 im Rathaus II Uznach, Hochbauamt Uznach, Obergasse 24 (1. OG) zu den regulären Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Uznach auf www.uznach.ch unter der Rubrik Neuigkeiten einsehbar.

Einsprachen sind innert der Auflagefrist, d.h. bis 21. Mai 2025, schriftlich und begründet dem Gemeinderat Uznach, Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach, einzureichen. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.

Fakultatives Referendum nach Auflage

Der Teilzonenplan und das Baureglement sind nach der öffentlichen Auflage auch noch dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Gemeindekanzlei Uznach/LinthSicht / Redaktion Linth24