Personen, welche einen Hund halten, haben eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig und wird per Rechnung eingefordert. Die Rechnungen wurden versendet. Die Hundesteuer beträgt einheitlich Fr. 100.00 pro Hund. Beim Ansatz gibt es keine Unterscheidung zwischen dem ersten sowie allfällig weiteren Hunden.
Hundehalter-/innen, welche bis Mitte März 2025 noch keine Rechnung erhalten haben oder welche sich im Laufe des Jahres 2025 einen Hund neu anschaffen, melden sich bei der Hundekontrollstelle, um ihren Hund anzumelden.
Entsteht die Steuerpflicht im Verlaufe des Jahres, wird die Hundesteuer für das ganze Kalenderjahr fällig. Es ist für alle Hunde, die älter als drei Monate sind, die Hundesteuer zu entrichten.
Haftpflichtversicherung
Die Hundehalter-/innen haben über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, welche die Versicherungsdeckung für die Hundehaltung sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, einschliesst.
Hundekontrollstelle beantwortet Fragen
Das Front Office der Gemeinde Gommiswald wünscht allen Hundehaltern/-innen weiterhin viele schöne Erlebnisse mit ihren Vierbeinern.
Bei Fragen steht die Hundekontrollstelle Gommiswald, Tel. 058 228 70 10, frontoffice@gommiswald.ch gerne zur Verfügung.