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Kaltbrunn
09.07.2024

Wichtiges zur Hundehaltung

Wer in Kaltbrunn einen Hund hält, hat bestimmte Vorschriften einzuhalten. (Themenbild)
Wer in Kaltbrunn einen Hund hält, hat bestimmte Vorschriften einzuhalten. (Themenbild) Bild: Pixabay: Katrinbechtel
308 Hunde lebten im letzten Jahr in Kaltbrunn. Die örtliche Hundekontrollstelle informiert über die Meldepflicht, die Hundesteuer von 80 Franken und die Nutzung der Robidog-Säckli.

Im Jahr 2023 wurden in der Gemeinde Kaltbrunn 308 Hunde amtlich registriert (Vorjahr 301). Die Rechnungen für die Hundesteuer 2024 wurden aufgrund der AMICUS-Datenbank versandt. HundehalterInnen, welche noch keine Rechnung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend bei der Hundekontrollstelle zu melden.

Meldung bei der Kontrollstelle

Personen, welche erstmalig einen Hund halten, müssen sich betreffend Registrierung ihres Hundes zuerst bei der Hundekontrollstelle melden, um als HundehalterIn registriert zu werden. Die Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhält der/die HalterIn danach direkt von der AMICUS per Post zugestellt.

Mutationen und Taxe

Ereignisse wie Halterwechsel oder Tod des Hundes können bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Die Hundesteuer pro Hund beträgt CHF 80.–.

Hundekot gehört in den Robidog

Leider stellen wir wiederholt fest, dass nicht alle HundehalterInnen den Hundekot ihrer Vierbeiner in den Robidogstellen entsorgen. Das sorgt berechtigterweise für Unmut. Bitte helfen Sie als Hundehalter mit, unsere Umwelt sauber zu halten. Robidog-Kotsäcke können kostenlos bei der Hundekontrollstelle bezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Hundekontrollstelle Kaltbrunn, Telefon 058 228 63 01 oder unter www.kaltbrunn.ch.

Hundekontrollstelle Kaltbrunn/LinthSicht / Linth24