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Rapperswil-Jona
27.12.2024
27.12.2024 07:21 Uhr

Seedamm-Unfall: fahrlässige Tötung

Für das Opfer kam jede Hilfe zu spät. (Symbolbild)
Für das Opfer kam jede Hilfe zu spät. (Symbolbild) Bild: zvg
Im Sommer 2023 ereignete sich auf dem Seedamm ein verheerender Autounfall. Nun ist der Verursacher wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er aber nicht.

Es war eine Verkettung von unglücklichen und verhängnisvollen Umständen. Ein 34-jähriger Mann aus Ausserschwyz war im Sommer 2023 nachts mit seinem Auto auf der unbeleuchteten Seedammstrasse bei Hurden in Richtung Rapperswil-Jona unterwegs.

Zur gleichen Zeit bewegte sich ein Fussgänger, mit weissem Hemd gekleidet samt Rollkoffer, mitten auf der rechten Fahrspur.

Ungebremste Kollision

Im Strafbefehl heisst es, der Fahrer habe kurz vor der Kantonsgrenze zu St. Gallen den Fussgänger nahezu ungebremst rückseitig erfasst. Durch die Kollision wurde das Opfer über die Motorhaube auf die Frontscheibe des Personenwagens geschleudert, wo er mit dem Kopf die Frontscheibe durchschlug.

Durch die Luft geschleudert

Anschliessend wurde der Mann durch die Luft geschleudert, wo er nach 42 Metern bäuchlings auf der rechten Fahrspur zu liegen kam. Das Opfer erlag seinen Verletzungen auf der Unfallstelle.

Unangebrachte Fahrweise

Im Strafbefehl heisst es, dass der Fahrer die Strasse gut gekannt habe: «Trotzdem achtete er ungenügend darauf, ob sich vor ihm mitten auf der Fahrspur ein unbeleuchtetes Hindernis, insbesondere ein Fussgänger, befindet, und er reduzierte seine Geschwindigkeit nicht den nächtlichen Sichtverhältnissen angemessen.»

Bei gebotener Sorgfalt und Aufmerksamkeit hätte er den Fussgänger frühzeitig bemerken und seine Geschwindigkeit den nächtlichen Sichtverhältnissen anpassen können, insbesondere, als er aufgrund eines entgegenkommenden Fahrzeugs vom Volllicht auf das Abblendlicht wechselte.

Strafe und Busse von über 30‘000 Franken

Per Strafbefehl wurde der Mann nun wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 170 Franken, insgesamt 25 500 Franken – die Probezeit beträgt zwei Jahre – sowie einer Busse von 6430 Franken verurteilt.

Thomas Renggli