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Eschenbach
13.10.2024

Teilstrassenplan Säntisstrasse angepasst

Das Erschliessungsprojekt und der Teilstrassenplan Säntisstrasse liegen während dreissig Tagen zur öffentlichen Einsicht auf.
Das Erschliessungsprojekt und der Teilstrassenplan Säntisstrasse liegen während dreissig Tagen zur öffentlichen Einsicht auf. Bild: www.eschenbach.ch
Der Gemeinderat hat einen Teilstrassenplan für die Säntisstrasse in Eschenbach in neuer Form erneut erlassen. Dieser liegt vom 14. Oktober 2024 bis 12. November 2024 öffentlich auf.

Aufgrund eines privaten Bauvorhabens ist die private Säntisstrasse im Gebiet Fätzikon oberhalb von Eschenbach in den Gemeindestrassenplan aufzunehmen. Die Strasse soll inskünftig als Gemeindestrasse 3. Klasse geführt werden. Der dazugehörige Gemeindestrassenplan wurde durch den Gemeinderat am 19. März 2024 erlassen.

Inzwischen wurde die Gemeinde über die Sistierung und Neuplanung des Verfahrens in Kenntnis gesetzt. Da es sich um eine grössere Anpassung im Bereich der klassierten Fläche handelt, wird der angepasste Teilstrassenplan erneut aufgelegt. Die entsprechende Anzeige finden Sie nachfolgend und auf der Publikationsplattform.

Öffentliche Planauflage Teilstrassenplan Säntisstrasse

Der Gemeinderat Eschenbach hat am 1. Oktober 2024 in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:

Teilstrassenplan Säntisstrasse
Teilklassierung der Grundstücke 647E, 1495E und 678E

Klassierung / Bezeichnung
Die neu zu erstellenden Flächen werden als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert.

Öffentliche Auflage
Das Erschliessungsprojekt und der Teilstrassenplan Säntisstrasse liegen während dreissig Tagen, d. h. vom 14. Oktober 2024 bis 12. November 2024, bei der Gemeindeverwaltung (Büro 15, Rickenstrasse 12) zur öffentlichen Einsicht auf.

Wer im Zusammenhang mit dem Erschliessungsprojekt und Teilstrassenplan Teilstrassenplan Säntisstrasse private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige. Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.

Rechtsmittel
Gegen den Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt, die Strassenklassierung und die Zulässigkeit der Bodenabtretung kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Eschenbach schriftlich sowie mit Begründung und Antrag Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

www.eschenbach.ch/Linth24