Hanspeter Raetzo schreibt: «Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Sachen China-Deal war für das Departement des Inneren und den Stadtrat von Rapperswil-Jona vernichtend. Das Departement musste auf Geheiss des Verwaltungsgerichts eine Verfügung erlassen. Dem Stadtrat wird untersagt, die Eigentumsübertragung an die SinoSwiss vorzunehmen. Damit ist der erste Plan des Departements und des Stadtrats gescheitert, das Urteil des Verwaltungsgerichts einfach zu ignorieren.
Das Departement des Inneren hatte, nachdem ich die Klage wegen des China-Deals weiterzog, kühl reagiert und dem Verwaltungsgericht mitgeteilt, dass es an dessen Ansicht gar nicht interessiert sei. Es schrieb, dass sich das Departement bereits geäussert habe und deshalb von einer Rückweisung abzusehen sei. Die gleiche Haltung nahm der Stadtpräsident ein, der öffentlich verkündete, dass das Urteil des Verwaltungsgericht «nichts» bedeute, also nichts am Verkauf ändern würde.
Stadtrat und Departement stellten sich damit gegen das schweizerische Rechtssystem. Denn hier können Handlungen von der Justiz aufgrund der geltenden Gesetze beurteilt werden. An die Urteile hat man sich zu halten. Dass das Departement und die Stadt ein Urteil im Voraus ablehnen, ohne es zu kennen, ist beispiellos.
Angriff auf Justizsystem abgewehrt
Mit seinem Urteil hat das Verwaltungsgericht diesen Angriff auf die Justiz abgewehrt.
Das Departement hat nun am 5. August einen ersten Teil des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 4. Juli erfüllt: während des laufenden Verfahrens ist die Eigentumsübertragung an die SinoSwiss verboten. Der Stadtrat soll, so hört man, am 14. August einen Entscheid fällen. Ob er sich gegen das Verwaltungsgericht stellt, wird sich zeigen.
Das Verwaltungsgericht hat verfügt, dass das Verfahren neu aufgerollt und auf seine Rechtmässigkeit überprüft wird.
Damit ist der Anschlag auf die Demokratie, die Verhinderung der Mitsprache des Volkes, vorerst vereitelt worden.
Rechtsstaat und Demokratie sind gewichtige Pfeiler
Da das Departement des Inneren jetzt wieder die Federführung hat, ist noch offen, ob der China-Deal wirklich dem Referendum unterstellt werden kann. Falls das Departement nicht von seiner bisherigen Linie abweicht, müsste ich erneut an das Verwaltungsgericht gelangen. Ausser der Stadtrat würde das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen und daran festhalten, dass die Demokratie in diesem Fall nichts gilt.
Nicht Meinungen und Willen von Stadtpräsident Stöckling oder Regierungsrätin Laura Bucher sind in solchen Fällen massgebend. Denn letzte Instanz ist das Volk. Und die von ihm (passiv oder aktiv) gebilligten Gesetze. Das nennt sich Demokratie und das nennt sich Rechtsstaat.
Rechtsstaat und Demokratie sind gewichtige Pfeiler der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Schweizer Identität, sie sind nicht verhandelbar. Angriffe auf die Justiz, Anschläge auf die Demokratie sind zu bekämpfen. Immer. Von allen.»