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Rapperswil-Jona
27.06.2024
27.06.2024 09:36 Uhr

China-Deal: Der Vertrag fällt ersatzlos dahin

Gemäss Vertrag vom 21. April 2021 müsste der China-Deal platzen –  der Stadtrat muss antworten.
Gemäss Vertrag vom 21. April 2021 müsste der China-Deal platzen – der Stadtrat muss antworten. Bild: Linth24
Ich habe meine Einsprache gegen den China-Bau im Joner Schachen zurückgezogen. Damit dürfte der Landverkauf dahinfallen; ausser der Stadtrat hat den Verkaufsvertrag still und heimlich ergänzt. Von Bruno Hug

Zuerst eine kurze Rückblende: Am 21. April 2021 verkaufte der Stadtrat von Rapperswil-Jona 2'000 m2 schönstes, städtisches Bauland für 2.4 Millionen Franken an die chinesisch beherrschte Firma SinoSwiss. Den Deal hielt der Stadtrat geheim – bis er durch Linth24 zwei Jahre später, im Frühjahr 2023, aufflog.
Als das Baugesuch für den geplanten China-Bau letzten Dezember im Stadthaus auflag, erhob ich dagegen Einsprache. Letzte Woche zog ich sie zurück.

Der Kaufvertrag

Der von der Stadt mit SinoSwiss abgeschlossene Landverkaufsvertrag enthält folgende zwei grundlegend wichtige Bestimmungen:

Falls für den Bau von SinoSwiss im Joner Schachen bis zum 31. Januar 2024 «keine Baubewilligung» erteilt worden sei, falle der Landverkauf «ersatzlos dahin».
Sollten aber zum selben Zeitpunkt gegen die «erteilte Baubewilligung» Einsprachen hängig sein, verlängere sich der Vertrag bis zum 31. Januar 2026.
(Den vollständigen Wortlaut beider Bestimmungen siehe am Berichtsende.) 

Keine Baubewilligung

Nun ist aber aktenkundig, dass es bis am 31. Januar 2024 für den China-Bau keine Baubewilligung gab. Es gab lediglich ein aufgelegtes Baugesuch, gegen das ich, und vielleicht auch andere, Einsprache machte – und die ich jetzt zurückzog.
 
Dass es keine Baubewilligung gab, bestätigte auch Stadtpräsident Stöckling. Letzten März sagte er im TV Ostschweiz, die Stadt hätte – «selbst ohne Einsprache» – bis Ende Januar 2024 keine Baubewilligung erteilen können. Und weiter: «Wenn der Stadtrat entschieden hätte, den Vertrag zu erneuern, wäre es seltsam gewesen.»
(Seltsam ist auch Stöcklings Aussage. Ob er mehr weiss als er sagte?)

China-Vertrag fällt dahin

Es gab also zum China-Bau weder eine Baubewilligung, noch waren Einsprachen gegen eine nicht vorhandene Baubewilligung hängig. Womit der Verkaufsvertrag für die 2'000 m2 Bauland im Joner Schachen «ersatzlos» dahingefallen ist.
Und damit wäre auch das Baugesuch der SinoSwiss zum «toten Papier» zu erklären, wie Anwälte das nennen.

Revision oder Zusatz?

Erklärt der Stadtrat den Landverkaufsvertrag aber nicht für «dahingefallen», kann es dafür eigentlich nur einen Grund geben: Er machte mit SinoSwiss zum im März 2023 öffentlich publizierten Vertrag noch eine geheim gehaltene, neue Vertragsrevision oder eine Zusatzerklärung.

Aussteigen oder offenlegen

Linth24 hat den Stadtrat gemäss Öffentlichkeitsgesetz heute dazu aufgefordert, Stellung zu nehmen, ob er den Vertrag mit SinoSwiss als «ersatzlos dahingefallen» erklärt. Und wenn nein, warum nicht? Oder ob es eine neue, unter Deckel gehaltene Zusatzvereinbarung gibt, die umgehend offenzulegen wäre.

Wortlaut der Ausstiegsklauseln

 Der Wortlaut der Ausstiegsklauseln aus dem China-Deal im Landverkaufsvertrag vom 21. April 2021 lautet wie folgt:

«Sollte innert einer Frist von 3 Jahren seit Unterzeichnung, längstens bis 31.01.2024, des vorliegenden Vertrages keine Baubewilligung erteilt werden, oder die erteilte Baubewilligung nicht in Rechtskraft erwachsen, so fällt der vorliegende Vertrag ersatzlos dahin.

Sollte die erteilte Baubewilligung nach Ablauf dieser Frist von 3 Jahren, deshalb nicht in Rechtskraft erwachsen, weil dagegen Einsprachen/Beschwerden hängig sind, bleibt der Vertrag aufrecht und die Frist verlängert sich um die Dauer der Einsprache/Beschwerdeverfahren, bis längstens am 31.01.2026.»

Hatte der Stadtrat die Verkaufskompetenz?

Der Kanton St.Gallen befand, der Stadtrat habe die Kompetenz gehabt, das Land im Joner Schachen in eigener Kompetenz und ohne fakultatives Referendum zu verkaufen. 
Der Rapperswiler Ex-SP-Präsident Hanspeter Raetzo ist anderer Meinung und hat deshalb beim Kanton gegen den Verkauf Beschwerde eingereicht. 
Der Fall liegt momentan beim St. Galler Verwaltungsgericht. Das Urteil wird noch diesen Sommer erwartet. Stadtpräsident Stöckling sagte dazu letzten Herbst, ein Richterspruch des Verwaltungsgerichts gegen die Stadt bedeute für den Landverkauf «nichts». Nur: Die Stimmbürger hätten kaum Freude daran.

Bruno Hug, Linth24