Linth24 besitzt neu das Stadtrats-Protokoll vom 8. Februar 2021 zum Verkauf von 2'000 m2 städtischem Land an eine China-Firma. Daraus geht hervor: Der Stadtrat von RJ berief sich bei seinem Verkaufsbeschluss auf eine 10 Jahre alte Schätzung mit einem Land-m2-Preis von 170 Franken. Der aktuelle Wert betrug aber das 7-fache. Also 2.4 Mio. Franken für das China-Land. Und damit hätte der Landhandel eigentlich dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssen.
Volk mit Vermutung ausgebremst
Im Beschlussprotokoll dazu schreibt der Stadtrat, er könne einen Landverkauf gemäss Gemeindeordnung zwar nur bis zu einem Verkehrswert von 2.0 Mio. Franken selbst entscheiden. Mit Verkehrswert sei aber der amtliche Steuerwert gemeint. Deshalb «sei nicht davon auszugehen», dass dieser 2.0 Mio. Franken übersteige.
Damit wird klar: Der Stadtrat schaltete die Volksmitsprache beim Landverkauf auf Basis einer reinen Vermutung aus.
Stadtrat als China-Gehilfe
Unverständlich am Landhandel war bis jetzt auch, wie er hingehetzt wurde. Bei Vertragsunterschrift war die China-Firma noch nicht einmal gegründet. Dank dem Ratsprotokoll weiss man nun aber, weshalb die Hetze. Im Verkaufsvertrag unter Punkt 2 steht:
«Der Kaufvertrag … soll möglichst bald unterzeichnet werden, weil sich bei der SinoSwiss Holding AG folgendes Problem … stellt: Die Überweisung von China auf ein Schweizer Bankkonto dauert ca. vier Wochen. Bei der SinoSwiss Holding besteht jedoch die Gefahr, dass im Chinesischen Neujahr (12. Februar 2021) neue Gesetze erlassen werden, die sich negativ auf den Geldtransfer und die Realisierung des Projektes auswirken könnten. Aus diesem Grund müsste das Geld bereits vor dem 12. Februar 2021 in der Schweiz sein.»
Daraus folgt: Der Stadtrat peitschte seinen Entscheid zum Verkauf des städtischen Landes ohne fachlich fundierte Prüfung der städtischen Rechte durch, weil in China vier Tage später ein neues Gesetz in Kraft trat.
Land für immer weg
Nach dem Stadtratsbeschluss unterzeichnete Stadtpräsident Stöckling mit den China-Vertretern am 21. April 2021 den Verkaufsvertrag. Darin ist geregelt, dass der China-Bau bis 31. Januar 2024 bewilligt sein muss. Danach werde das Land definitiv an die Chinesen überschrieben.
Erhalten die Chinesen also bis Ende kommenden Januar die Baubewilligung, ist das Land für die Stadt für immer weg. Und das selbst dann, wenn das Verwaltungsgericht nächstes Jahr entscheidet, der Stadtrat hätte das Land so nicht verkaufen dürfen.
Bewilligungs-Pflicht für Stadt
Nun wollen die Stadt und die Chinesen die Bewilligung für den China-Bau also bis Ende Januar durchboxen. Dabei sind die Chinesen in einer komfortablen Lage. In Artikel 8 des Verkaufsvertrags verpflichtete sich die Stadt nämlich, «sämtliche notwendige Baugesuchunterlagen für den China-Bau «ohne Verzug zu unterzeichnen».
Stadtpräsident Stöckling doppelte dazu vor 10 Tagen nach. In der Linth-Zeitung sagte er: «Wer ein Baugesuch stellt, hat Anrecht auf eine speditive Behandlung».
Stadt könnte aussteigen
Umgekehrt könnte die Stadt aus dem Geschäft auch aussteigen. In Art. 2 des Verkaufsvertrags zwischen der Stadt und den Chinesen steht, wenn der China-Bau bis Ende Januar 2024 nicht bewilligt sei, falle das Geschäft «ersatzlos dahin».
Ähnliches seht in Artikel 18: Werde die Baubewilligung verweigert, komme der Landverkauf «nicht zustande.»
Korrigendum: Die nachfolgend genannte Einreichung des Baugesuchs bezieht sich im Verkaufsvertrag zwischen SinoSwiss Holding und Stadt nicht auf das Baugesuch für den China-Bau, sondern auf die Bewilligung zum "Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland".
Die nachfolgende, durch einen Punkt zurückgesetzte Ausführung ist somit falsch und wird hiermit durch Linth24 als ungültig erklärt und zurückgenommen:
- Und Artikel 15 steht, falls das Baugesuch nicht bis 21. Mai 2021 eingereicht sei, falle der Verkaufsvertrag «entschädigungslos dahin». Das jetzt aufliegende Baugesuch wurde aber gemäss Stadt-Bauchef Christian Leutenegger erst im August 2023 eingereicht. Der Verkaufsvertrag müsste somit schon längst dahingefallen sein.