Der Höckerschwan gehört zu den geschützten Tierarten in der Schweiz. Bezüglich der Fortpflanzung binden sich die Höckerschwäne auf Lebenszeit und pflanzen sich erstmals im dritten oder vierten Lebensjahr an Land fort. Insbesondere in der Brutzeit, die im März beginnt, sind die männlichen Höckerschwäne sehr aggressiv und verteidigen ihr Territorium nachdrücklich auch gegen näher kommende Menschen und stossen dabei Fauchlaute aus.
UMGANG MIT SCHWÄNEN IN WEESEN

Das Nest wird von beiden Elternvögeln nahe am Wasser, auf kleinen Inseln oder im seichten Wasser im Verlauf von etwa zehn Tagen gebaut. Es ist ein grosser Bau, der aus Reisern, Schilf und Rohr besteht. Die eigentliche Nestmulde ist nur sehr schwach mit Daunen ausgepolstert. Der Nestbau ist vom Männchen eingeleitet, dem sich der weibliche Altvogel später anschliesst. Ein Gelege besteht in der regel aus fünf bis acht schmutzig gelbbraunen Eiern, die in einem Legeabstand von etwa 48 Stunden gelegt werden. Die Brutzeit beträgt 35 bis 38 Tage. Es brütet überwiegend das Weibchen. Die Küken sind Nestflüchter. Beide Eltern kümmern sich vier bis fünf Monate um die Jungen bis zum Zeitpunkt, wo diese flügge werden.
Der Höckerschwan lebt von Wasserpflanzen und den daran befindlichen Tieren (Muscheln, Schnecken, Wasserasseln), die er mit seinem langen Hals unter Wasser durch Gründeln erreicht. Hierbei erreicht er Tiefen von 70 bis 90 Zentimetern. An Land frisst er auch Gras und Getreidepflanzen.
Gemäss Empfehlungen der einem Fütterungsverzicht lösen, der zur Auflösung lokaler Konzentration und zu einer gleichmässigen Verteilung von Wasservögeln führt. Sollte die Fütterung von Wasservögeln lokal zu Konflikten führen, fällt es in die Zuständigkeit des Kantons, ein allfälliges Fütterungsverbot zu verfügen.
Die Gemeinde Weesen sieht derzeit von einem Fütterungsverbot in Abstimmung mit der zuständigen Behörde des Kantons St. Gallen ab. Je Schweizerischen Vogelwarte in Sempach und der Organisation BirdLife Schweiz ist die Fütterung dieser Wasservögel nicht nötig (vgl. weblink unten). Das gelegentliche Füttern von Brot in kleinen Mengen gefährdet die Gesundheit der Wasservögel nicht. Das Füttern kann zu lokalen Konzentrationen von Wasservögeln führen. Für die geselligen Tiere stellt das grundsätzlich kein Problem dar. Schwäne von Orten, wo sehr intensiv gefüttert wird, sind öfter geschwächt und können einen erhöhten Parasitenbefall aufweisen. Das deutet auf Stress hin. Krankheiten können sich unter Vögeln, die eng zusammenleben, einfacher und schneller ausbreiten. Ansammlungen von Wasservögeln in Parkanlagen, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und in der Nähe von Strassen können zu Bedenken wegen des Vogelkots und der Verkehrssicherheit führen. Erfahrungsgemäss lassen sich Konflikte am ehesten mit nach Sachlage und Gefährdung der Wasservögel wird diese Massnahme aber neu beurteilt. Insbesondere dann, wenn es durch die ständige Fütterung und anderes Verhalten der Menschen am See, der Seepromenade oder der Insel zur Hafenanlage zu Konflikten zwischen Wasservögeln und Menschen kommt und das dortige Brutgeschäft der Schwäne gestört wird.
In Rücksprache mit dem zuständigen kantonalen Wildhüter werden allfällig weitere notwendige Massnahmen zum Schutz dieser Wasservögel resp. deren Brutnest ergriffen und fehlbare Personen allenfalls auch angezeigt. Hierzu wird insbesondere auf litera b) des Art. 17 des Jagdgesetzes (JSG; SR 922.0) verwiesen, der wie folgt lautet:
«1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung: Eier oder Jungvögel geschützter Arten ausnimmt oder das Brutgeschäft der Vögel stört; …..»