Der Gemeinderat Eschenbach hat am 14. November 2023 in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:
Teilstrassenplan Hirzlistrasse
Umklassierung der Hirzlistrasse 3.1.092 in Hirzlistrasse 2.1.067 sowie
Neueinteilung des Einmündungsbereichs Lenzikon-Herrenweg in die Hirzlistrasse 2.1.067
Klassierung / Bezeichnung
Die Fläche Hirzlistrasse 2282E, 327E sowie ein Teil des Einmündungsbereichs der Strasse Lenzikon-Herrenweg 216E wird als Gemeindestrasse 2. Klasse klassiert.
Öffentliche Auflage
Der Teilstrassenplan Hirzlistrasse liegt während 30 Tagen, d. h. vom 15. Januar bis 13. Februar 2024, bei der Gemeindeverwaltung (Büro 15, Rickenstrasse 12) zur öffentlichen Einsicht auf. Wir bitten um telefonische Voranmeldung. Zudem sind die angehängten Planunterlagen samt Mitwirkungsbericht während dieser Zeit hier auch digital einsehbar unter mitwirken-eschenbach.ch.
Wer im Zusammenhang mit dem Teilstrassenplan Hirzlistrasse private Rechte abtreten muss,
die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige.
Rechtsmittel
Gegen den Teilstrassenplan und die Strassenklassierung kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Eschenbach schriftlich sowie mit Begründung und Antrag Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut
(Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
Dokumente (www.eschenbach.ch)
Teilstrassenplan_Hirzlistrasse_Neuhaus_AmtlicheBekanntmachung
Teilstrassenplan_Hirzlistrasse_Neuhaus_Mitwirkungsbericht
Teilstrassenplan Hirzlistrasse; Auflageunterlagen