Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Rapperswil-Jona
25.10.2023
25.10.2023 18:52 Uhr

Öffnung an Feiertagen verlängern

Mit der Ermöglichung verlängerter Gastronomie-Öffnungszeiten an vier Feiertagen will der Stadtrat einem Bedürfnis der Bevölkerung nachkommen. (Symbolbild)
Mit der Ermöglichung verlängerter Gastronomie-Öffnungszeiten an vier Feiertagen will der Stadtrat einem Bedürfnis der Bevölkerung nachkommen. (Symbolbild) Bild: Pixabay: Hulki Okan Tabak
Ein Nachtrag zum Gastwirtschaftsreglement des Stadtrats Rapperswil-Jona will an vier hohen Feiertagen die normale Schliesszeit erlauben. Das untersteht dem fakultativen Referendum.

Mit einem 1. Nachtrag zum Gastwirtschaftsreglement soll Art. 8 ersatzlos gestrichen werden. Aus Sicht des Stadtrates ist der Vorbehalt nicht mehr zeitgemäss, wonach am Gründonnerstag, Karfreitag, Heiligabend (24. Dezember) und an Weihnachten (25. Dezember) die Schliessungszeit bereits um 24:00 Uhr beginnt.

In der Bevölkerung besteht das Bedürfnis, auch an diesen Tagen länger als bis 24:00 Uhr am Nachtleben teilzunehmen. Teilweise wird an diesen Tagen deshalb auf Angebote in anderen Kantonen ausgewichen.

Verlängerung der Gesuchsfrist für Schliesszeit-Änderungen

Zusätzlich wurden zwei Bestimmungen von untergeordneter Bedeutung revidiert. Die Frist von drei Tagen (Art. 6) für die Einreichung von Gesuchen zur Verkürzung oder Aufhebung der Schliessungszeit für einzelne Anlässe ist oftmals zu kurz, damit den Patentinhaberinnen und Patentinhabern die Bewilligung fristgerecht erteilt werden kann. Schliesslich sollen die Bewilligungen betreffend Schliessungszeiten für einzelne Betriebe an die Laufzeit der Gastgewerbepatente, die ebenfalls für drei Jahre erteilt werden, angeglichen werden (Art. 7).

Der Nachtrag untersteht vom 26. Oktober bis 4. Dezember 2023 dem fakultativen Referendum und kann bei der Stadtkanzlei, Büro 305, Stadthaus, eingesehen werden.

Stadt Rapperswil-Jona / Linth24