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Kaltbrunn
27.03.2023
27.03.2023 19:34 Uhr

Ortsplanung: Letzte Mitwirk-Chance

Ausschnitt eines 3D-Modells mit möglicher Aufzonung im Gebiet Loren in Kaltbrunn.
Ausschnitt eines 3D-Modells mit möglicher Aufzonung im Gebiet Loren in Kaltbrunn. Bild: Gemeinde Kaltbrunn / Strittmatter Partner AG
Nur noch bis zum 30. März 2023 kann man am (E-)Mitwirkungsverfahren zur Ortsplanungsrevision der Gemeinde Kaltbrunn teilnehmen und Stellung nehmen zur künftigen Raumplanung.

Die Anforderungen an die Raumplanung haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Die wichtigste Neuerung ist die konsequente Entwicklung gegen innen. Das bedeutet eine Mobilisierung von bestehenden Baulandreserven, bevor Neueinzonungen möglich sind. Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre Planungsinstrumente nach diesem Grundsatz bis Ende 2027 an die neue eidgenössische und kantonale Gesetzgebung anzupassen.

Der Fokus auf die Innenentwicklung entspricht dem Ziel des Gemeinderats Kaltbrunn für einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit den Bodenreserven (Leitbild 2018). Die bauliche Verdichtung soll aber nicht generell, sondern gezielt und insbesondere im Zentrum stattfinden.

Steuerung der Entwicklung

Bestand der Ortsplanungsrevision sind der Richtplan, das Baureglement und der Zonenplan. Mit diesen strategischen Instrumenten stellt der Gemeinderat die Weichen für die Entwicklung Kaltbrunns in den kommenden 20 Jahren.

Eckpunkte

Neben generellen redaktionellen Anpassungen und der Überführung der Instrumente in die neue Gesetzgebung sind die nachfolgenden Änderungen besonders erwähnenswert:

Einzonungen

Das im Leitbild 2018 vorgesehene moderate Wachstum steht gegenüber Neueinzonungen im Vordergrund. Es bestehen grosse Baulandreserven (z.B. Günterstall, Areal im Dorf) und grosses verstecktes Entwicklungspotential (unternutzte Parzellen) innerhalb der bestehenden Bauzonen.

Der Gemeinderat verzichtet darum auf die Einzonung neuer Überbauungen.

Baumassenziffer

Zur Steuerung der baulichen Dichte sieht der Gemeinderat im neuen Baureglement in ausgewählten Zonen die Einführung einer Baumassenziffer vor. Die Baumassenziffer bezeichnet das Verhältnis des Bauvolumens zur anrechenbaren Grundstücksfläche.

Gewässerraum

Gemäss Planungs- und Baugesetz legen die Politischen Gemeinde in der Nutzungsplanung für alle Gewässer einen Gewässerraum nach Bundesgesetzgebung fest.

Diese Gewässerraumfestlegung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren.

Grenzabstände

Das neue Planungs- und Baugesetz gibt den Gemeinden die Möglichkeit, die Grenzabstände zu vereinheitlichen.

Der Gemeinderat sieht vor, zu Gunsten der Wohnqualität an der Unterscheidung zwischen grossem und kleinem Grenzabstand festzuhalten.

Gebäudehöhen

Viele Gebäude weisen eine tiefere Gesamthöhen auf, als gemäss bisherigem Baureglement möglich wäre. Eine Verdichtung über die Erhöhung der Gebäude ist aber nicht überall in der Gemeinde erwünscht. Daher wurde an der Peripherie des Siedlungsgebiets und an exponierten Lagen in der Landschaft die neue Wohnzone W9.5 geschaffen. Durch die reduzierte Gesamthöhe und reduzierte Gebäudelänge wird zusammen mit der Baumassenziffer eine Bebauung ähnlich dem Bestand gesichert.

Strategie

Die Gemeinde Kaltbrunn setzt die übergeordneten Raumplanungsziele sowie die eigene Entwicklungsstrategie für Kaltbrunn gemäss Leitbild und Legislaturplanung mit der vorliegenden Planung konsequent um. Die Instrumente sind durchlässig aufeinander abgestimmt und ermöglichen Kaltbrunn eine angemessene, massvolle Entwicklung.

Wirken Sie mit!

Schauen Sie sich alle Unterlagen online oder im Gemeindehaus an und wirken Sie mit. Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung bis am 30. März 2023.

Gemeinde Kaltbrunn