«Das Bundesgericht hat am 14. Juli 2020 verfügt, der Beschwerde von Werner Ritter-Sonderegger gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen, Abteilung III, Abteilungspräsident, vom 13. Mai 2020 (B 2020/45) betreffend «Botschaft und Entwürfe der Regierung des Kantons St. Gallen vom 24. Februar 2020 betreffend Weiterentwicklung der Strategie der St. Galler Spitalverbunde» aufschiebende Wirkung zu erteilen. Die Regierung wird umgehend beim Bundesgericht Antrag auf Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes stellen.
Inwiefern sich der Entscheid des Bundesgerichts auf die Beratung der Vorlage durch den Kantonsrat auswirken könnte, klärt die Staatskanzlei nun. In Bezug auf die gleichzeitig eingereichte Beschwerde von Werner Ritter-Sonderegger und weiteren Privatpersonen betreffend die Denkpausen in Altstätten und Wattwil wurde der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erteilt.»