Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Gommiswald
09.03.2022
09.03.2022 15:19 Uhr

Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen

Neu besteht die Pflicht, Holzfeuerungsanlagen bis 70 kW regelmässig zu prüfen. (Symbolbild)
Neu besteht die Pflicht, Holzfeuerungsanlagen bis 70 kW regelmässig zu prüfen. (Symbolbild)
Wegen Gesetzesanpassungen auf Bundesstufe hat der Gemeinderat Gommiswald ein neues Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen erlassen und dieses dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der Gemeinderat Gommiswald hat ein neues Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen erlassen. Durch den Erlass werden die bisherigen Reglemente der ehemaligen drei Gemeinden aufgehoben.

Ein neues Reglement wurde infolge gesetzlicher Änderungen auf Bundesstufe erforderlich. Infolge der Gesetzesanpassung besteht neu die Pflicht, Holzfeuerungsanlagen bis 70 kW regelmässig zu prüfen bzw. entsprechende Messungen durchzuführen. Die Zuständigkeit wurde dafür den politischen Gemeinden auferlegt.

Mit dem Erlass des neuen Reglements wurde nun die Gesetzesänderung berücksichtigt. Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen untersteht dem fakultativen Referendum. Dieses wird vom 28. Februar bis 8. April 2022 durchgeführt.

Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen

Fakultatives Referendum nach Art. 23 lit. a Gemeindegesetz und Art. 33 Gemeindeordnung:

Gegenstand

Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen

Referendumsfrist

28. Februar 2022 bis 8. April 2022

Öffentliche Auflage

Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen liegt während der Referendumsfrist bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald, sowie auf www.publikationen.sg.ch zur Einsicht auf. 

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:

375 gültige Unterschriften

Allfällige Referendumsbegehren sind vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

Gemeinde Gommiswald / «über üs»