Der Gemeinderat Weesen lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
- Teilstrassenplan Ausbau Kapfenbergstrasse G3 3.13 mit Erweiterung Ausweichstelle.
Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).
Mitwirkungsprozess vom 19. Januar bis 18. Februar 2022
Die Unterlagen sind vom 19. Januar 2022 bis 18. Februar 2022 im Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23, sowie auf der Website der Gemeinde Weesen einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei Weesen, Hauptstrasse 15, 8872 Weesen, per E-Mail an sekretariat@weesen.ch oder mittels E-Mitwirkung unter folgenden Link eingereicht werden: mitwirken-weesen.ch/de/ortsplanung/login (E-Mitwirkung ist ab 19. Januar 2022 möglich).
Bei allfälligen Fragen steht die Gemeinderatskanzlei Weesen gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat dankt für die Mitwirkung.