Mittlerweile ist es schon mehr als ein halbes Jahr her, seit in Gommiswald im Restaurant Älpli trotz Verbot eine Party durchgeführt wurde, welcher rund 90 Personen beiwohnten. Doch der Nachgeschmack liegt noch immer auf der Zunge: Im April zeigte die Gemeinde Gommiswald die Gastwirtin an. Rund 27 Gäste erhielten auch einen Strafbefehl. Mehrere Gäste haben diesen angefochten, einer davon stand bereits im Oktober vor Gericht und heute Freitag stehen zwei weitere Gäste vor dem Gericht in Uznach.
Erster Angeklagte freigesprochen
Der erste Angeklagte wurde vom Richter freigesprochen. Gemäss Blick habe der Angeklagte zwar bestätigt, dass er für die Party im Restaurant nach Gommiswald gefahren sei, doch daran teilgenommen habe er nicht – er habe sich umentschieden, etwas im dortigen Denner gekauft und sei wieder gegangen. Es gibt zwar Indizien, dass der Mann trotzdem an der Party war, doch nachweisen kann man es ihm nicht zu 100 Prozent. Deshalb wurde er freigesprochen.
Zweite Angeklagte kriegt Schuldspruch
Die zweite Angeklagte ist gemäss dem Entscheid des Richters auf einem bei der Party gedrehten Video zu sehen und wurde deshalb schuldig gesprochen.
Momentan gibt es noch 20 laufende Strafverfahren in Bezug auf die Älpli-Party, welche sowohl die Wirtin als auch die Organisatoren und die involvierten Gäste betrifft. Wenn bei diesen Strafverfahren ebenfalls Strafbefehle erteilt werden, können auch diese wieder im Gericht angefochten werden.