Im Sinn der Umsetzung der Energiestrategie 2050 unterstützt die Gemeinde Uznach seit Inkraftsetzung des Energiereglements per 1. Januar 2022 gezielt den Bau von Photovoltaikanlagen (PV) von privaten Grundeigentümerschaften mit erheblichen finanziellen Förderbeiträgen. Dafür wurde jährlich 1 Steuerfussprozent budgetiert (ca. CHF 160'000) und dieser Betrag jeweils durch Anträge aus der Bürgerschaft an den Budgetgemeinden zusätzlich erhöht.
Fortschritte bei Photovoltaik-Ausbau und veränderter Markt
Der Ausbau von PV-Anlagen ging und geht zügig voran: Stand September 2021 war lediglich 5.1 % des PV-Potentials ausgeschöpft. Gemäss Anhang 1 zum Energiereglement besteht das Ziel, im Jahr 2025 15 %, im Jahr 2035 37 % und im Jahr 2050 70 % des PV-Potentials zu nutzen. Mittlerweile konnte bereits Ende 2024 mit 16 % das Zwischenziel von 15 % genutztes PV-Potenzial erreicht werden.
Der Markt für PV-Anlagen hat sich stark verändert: Die Anlagen sind aufgrund der normalisierten Nachfrage und höheren Liefermengen deutlich günstiger geworden. Weiter ist die Förderung des Zubaus von PV-Anlagen nicht länger die Haupt-Herausforderung. Neu in den Vordergrund gerückt sind die Kapazität zur Stromübertragung und die Speicherung. PV-Anlagen produzieren unregelmässig Strom, und dieser ist nicht immer zur gewünschten Zeit verfügbar.
Die PV-Jahresziele 2035 und 2050 sind noch lange nicht erreicht. Der Strombedarf wird weiter steigen, was nebst der Demografie und dem steigenden Wohlstand insbesondere auch mit der Zunahme an Wärme-Pumpen, Elektro-Mobilität und Digitalisierung zusammenhängt.
Anpassung des Katalogs der Fördermassnahmen
Vor diesem Hintergrund ist der weitere PV-Ausbau zielführend. Gegenwärtig wird der gesamtwirtschaftliche Nutzen der PV-Stromproduktion durch fehlende Speicherkapazitäten und fehlende Netzverbunde geschmälert. Der Fokus verschiebt sich daher gegenwärtig auf die Verbesserung von Speichermöglichkeiten, sei es direkt gekoppelt an einzelne PV-Anlagen oder allenfalls auch Quartierspeicher. Hier sind neue Wege zu finden und zu unterstützen. Aufgrund der veränderten Situation wird der Katalog der Fördermassnahmen angepasst.
Der neue Förderkatalog, Anhang 2 zum Energiereglement, tritt gleichzeitig mit der Anpassung von Art. 10 der Energiereglements (Finanzierung) per 1. November 2025 gemäss untenstehender Tabelle in Kraft.
Steuerlicher Vorteil
Investitionen an bestehenden Gebäuden, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können bei der Einkommenssteuer als Kosten des Liegenschaften-Unterhalts abgezogen werden. Dazu zählen die Nutzung erneuerbarer Energien oder Massnahmen, die zur rationellen Energieverwendung beitragen (z.B. Dämmung Gebäudehülle). Wenn die Investitionen zudem auf mehrere Jahre aufgeteilt werden können, ist die steuerliche Einsparung noch grösser. Die abzugsfähigen Investitionen sind jedoch um die erhaltenen Förderbeiträge zu reduzieren.
Für allfällige Fragen oder Erläuterungen steht Ihnen gerne Mathias Jud vom Bereich Planung, Bau & Infrastruktur zur Verfügung (mathias.jud@uznach.ch).