Die Gemeinde Uznach – seit Dezember 2010 als «Energiestadt» zertifiziert – hat ein neues Energiereglement erarbeitet. Dieses enthält Zielsetzungen und Massnahmen der künftigen Uzner Energiepolitik.
Nach Art. 14ff. Gemeindeordnung und Art. 73 Gemeindegesetz untersteht das vom Gemeinderat beschlossene Energiereglement dem fakultativen Referendum. Die zugehörige Frist dauert vom 20. Oktober bis 18. November 2021.
Das Energiereglement liegt in der Gemeindekanzlei Uznach (Büro 14 im Rathaus, Städtchen 10, 8730 Uznach) öffentlich auf und lässt sich auch im PDF-Format auf der Gemeinde-Homepage einsehen.
Ein Referendum kommt zustande, wenn 400 gültige Unterschriften vorliegen. Ein allfälliges Referendumsbegehren muss beim Gemeinderat vor Ablauf der Referendumsfrist eingereicht werden.