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Schmerikon
05.08.2025
05.08.2025 08:05 Uhr

Umzonung für Firma zum Kanton

Die für den dringlichen Ausbau des Schmerkner Standortes der Firma Wild & Küpfer notwendige Land-Umzonung ist einen Schritt weiter. (Archivbild)
Die für den dringlichen Ausbau des Schmerkner Standortes der Firma Wild & Küpfer notwendige Land-Umzonung ist einen Schritt weiter. (Archivbild) Bild: zv
Da gegen den Teilzonenplan Härti für die Erweiterung der Wild & Küpfer AG kein fakultatives Referendum ergriffen wurde, kann Schmerikons Gemeinderat ihn nun beim Kanton einreichen.

An einer kürzlichen Sitzung hat der Gemeinderat Schmerikon festgestellt, dass das fakultative Referendum zum Teilzonenplan Härti nicht ergriffen wurde und dieser der zuständigen kantonalen Amtsstelle zur Genehmigung unterbreitet werden kann.

Durch die Teilzonenplanänderung werden rund 2 Hektaren an der östlichen Allmeindstrasse von der Industrie und Gewerbezone in die Industriezone überführt. Betroffen hiervon sind Grundstücke der Ortsgemeinde Schmerikon und der Wild & Küpfer AG.

Teilzonenplanänderung Thema an fünf Gemeinderatssitzungen

Der Gemeinderat hat sich an fünf Sitzungen mit der Teilzonenplanänderung Härti befasst.

Anlass für die Teilzonenplanänderung, trotz laufendem Prozess für die Gesamtrevision der Rahmennutzungsplanung, ist die strategische Planung der Wild & Küpfer AG für eine Betriebserweiterung und ihrem Zeitplan der Realisierung, um einerseits den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden, und andererseits, um im Markt zu bestehen und sich weiterhin erfolgreich auf dem bereits hohen Niveau zu positionieren.

Die vom Schmerkner Gemeinderat genehmigte Teilzonenplanänderung Härti sieht eine Umzonung für die Erweiterung der Wild & Küpfer AG vor. Bild: Politische Gemeinde Schmerikon

Keine Eingaben, keine Einsprachen, kein Referendum

Die Teilzonenplanänderung wurde in der Zeit vom 2. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Nach Ablauf der Frist konnte festgestellt werden, dass keine Eingaben erfolgt sind.

Darauffolgend wurde der Teilzonenplan öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage hat vom 6. März 2025 bis 4. April 2025 stattgefunden. Während dieser Frist sind keine Einsprachen eingegangen.

Mit Beschluss vom 24. April 2025 hat der Gemeinderat den Teilzonenplan verabschiedet zur Durchführung des fakultativen Referendums. Dieses wurde öffentlich bekannt gemacht und eine Frist zur Ergreifung des Referendums eingeräumt vom 2. Juni bis 11. Juli 2025. Das Referendum wurde nicht ergriffen, sodass der Teilzonenplan zur Genehmigung eingereicht werden kann.

Gemeinderat Schmerikon / Redaktion Linth24