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Schmerikon
14.03.2025
16.03.2025 07:48 Uhr

Umzonung für Wild & Küpfer

Im Kunststoff-Spritzguss ist die Wild & Küpfer AG ein Technologie-Marktführer. Um in Schmerikon ausbauen zu können, braucht sie eine Umzonung.
Im Kunststoff-Spritzguss ist die Wild & Küpfer AG ein Technologie-Marktführer. Um in Schmerikon ausbauen zu können, braucht sie eine Umzonung. Bild: zv
Damit die Wild & Küpfer AG ihren Schmerkner Produktionsstandort vergrössern kann, ist eine Umzonierung notwendig. Der zugehörige Teilzonenplan Härti liegt bis 4. April 2025 auf.

Ansässig im Schmerkner Industriegebiet Härti, produziert und montiert Wild & Küpfer AG seit über 40 Jahren hochpräzise Kunststoff-Teile und Baugruppen für komplexe Anwendungen. Im Bereich Kunststoff-Spritzguss zählt die Firma zu den Technologie-Marktführern in der Schweiz und Europa.

Betriebsvergrösserung braucht Umzonierung

Doch der Produktionsstandort in Schmerikon gerät zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen. Ein Ausbau ist für die Wild & Küpfer AG darum dringlich, so dass die Firma einen Masterplan erarbeiten liess.

Vorgesehen ist der Bau eines neuen Produktionsgebäudes auf einer Nachbarparzelle. Wegen der geplanten Gebäudehöhe und der gegenwärtig gültigen Zonierung ist vor der Realisierung eine Umzonung von der Gewerbe- und Industriezone in die Industriezone notwendig. Dies betrifft zwei Parzellen der Ortsgemeinde Schmerikon (Nr. 817 und 1'249) sowie eine Parzelle der Wild & Küpfer AG (Nr. 1'248). Zu diesem Zweck wurde der Teilzonenplan Härti erarbeitet.

  • Karte zur geplanten Zonenplanänderung mit der Umzonung der violetten Fläche neu in die Industriezone. Bild: ERR Raumplaner AG / Gemeinde Schmerikon
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  • Ausschnitt des rechtskräftigen Zonenplans mit Gewerbe-Industrie-Zone (rosa), Industriezone (violett), Landwirtschaftszone (hellgrün) und Grünzone (mittelgrün). Bild: ERR Raumplaner AG / Gemeinde Schmerikon
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Keine Eingaben während Vernehmlassung

Der Gemeinderat Schmerikon brachte den Teilzonenplan Härti mit der Umzonung vom 2. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 zur Mitwirkung und gab der Bevölkerung die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Während der Frist wurden jedoch keine Eingaben gemacht.

Auflage und Einsprachemöglichkeit

Nach der Mitwirkung hat der Gemeinderat den Teilzonenplan Härti (Parz. Nrn. 817, 1'248 und 1'249) nun in Anwendung von Art. 29ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben. Der Plan liegt noch bis 4. April 2025 öffentlich in der Gemeindekanzlei Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, auf. Zudem lassen sich die Unterlagen auch Gemeinde-Webseite einsehen.

Innert der Auflagefrist besteht die Möglichkeit zur Einsprache gegen den Teilzonenplan Härti. Diese ist zu erheben beim Gemeinderat Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon. Zur Einsprache berechtigt ist laut Gemeinderat, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Stefan Knobel, Linth24