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Schmerikon
02.12.2024
02.12.2024 12:03 Uhr

Umzonung für Firmen-Erweiterung

Situationsplan mit der Zonenplanänderung (rot) von der Gewerbe-Industriezone in die Industriezone für die Betriebserweiterung der Wild & Küpfer AG.
Situationsplan mit der Zonenplanänderung (rot) von der Gewerbe-Industriezone in die Industriezone für die Betriebserweiterung der Wild & Küpfer AG. Bild: Geoportal
Für die dringend notwendige Betriebserweiterung der Wild & Küpfer AG soll in Schmerikon Land umgezont werden. Dazu kommt der Teilzonenplan Härti bis 5. Januar 2025 zur Mitwirkung.

Ausgangslage

Die seit über 40 Jahre in Schmerikon ansässige Wild & Küpfer AG verfolgt das Ziel, den Produktionsstandort aufgrund der Kapazitätsengpässe zu vergrössern. Diesbezüglich hat das Unternehmen im Herbst 2021 einen Masterplan für das gesamte Areal erarbeiten lassen. Aufgrund der geplanten Gebäudehöhen sowie der aktuellen Zonierung ist für die Realisierung der Planung eine Umzonung von der Gewerbe- und Industriezone in die Industriezone notwendig.

Infolgedessen hat die Wild & Küpfer AG dem Gemeinderat den Antrag unterbreitet, die Teilfläche der entsprechenden Parzellen, welche heute als Gewerbe-Industriezone gelten, in die Industriezone umzuzonen.

Betriebserweiterung

Beim Bauvorhaben der Firma Wild & Küpfer AG handelt es sich um eine dringend notwendige Betriebserweiterung in Form eines zusätzlichen neuen Produktionsgebäudes. Diese Erweiterung ist notwendig, da die Firma Wild & Küpfer AG mittlerweile zu den führenden Zulieferanten in Europa für die Medizin- und Pharmaindustrie zählt und dringend auf zusätzliche Produktionsräume angewiesen ist.

Aufgrund der Geländetopografie und der Mindesthöhen bei der Reinraumplanung ist eine bauliche Umsetzung von einigen Teilen des Bauvorhabens in der Gewerbe- Industriezone nicht möglich. Aus diesem Grund ist die Anpassung bzw. Umzonung in die Industriezone essenziell notwendig.

Das Bauvorhaben auf der Parzelle Nr. 1'248 sieht einen Gebäudekomplex in der Grösse von knapp 8'800 m² vor. Bild: di caudo architektur ag

Bauvorhaben von knapp 8'800 Quadratmetern

Das Bauvorhaben sieht die Erstellung von neuen Produktionsräumen in einem Gebäudekomplex vor, welcher auf der Parzelle Nr. 1'248 realisiert werden soll und eine Grösse von knapp 8'800 m² aufweist.

Die Entwicklung des Areals auf der Parzelle Nr. 1'248 kann in Etappen realisiert werden. Neben dem Gebäudekomplex ist aufgrund der gegebenen Erschliessungssituation ein Parkhaus geplant. Es bietet dabei 233 Parkplätze. Die künftig benötigten Montageflächen unter Reinraumbedingungen sollen aufgrund der eingeschränkten Grundstücksfläche in einem zusätzlichen Geschoss über den Reinräumen angeordnet werden. Die Aufstockung der Reinraum-Montagen kann in einer eigenständigen Bauetappe erfolgen.

Zonenplananpassung

Beim geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Betriebserweiterung in einem bestehenden und bereits vollständig eingezonten Arbeitsgebiet. Dies trägt dazu bei, die übergreifende ortplanerische Gesamtsicht nicht zu beeinträchtigen.

Ausschnitt des rechtskräftigen Zonenplans. Bild: ERR Raumplaner AG / Gemeinde Schmerikon

Zusätzlich wird die Siedlungsentwicklung in einer ressourcenschonenden Art vorangetrieben und verstärkt auf eine innerstädtische Entwicklung fokussiert. Dies schliesst die sinnvolle Nutzung brachliegender oder unzureichend genutzter Flächen ein. Das Ziel ist die Bewahrung der räumlichen Voraussetzungen für wirtschaftliche Aktivitäten. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Raumplanungsgesetzes (Art. 1 und 3 RPG) besteht daher ein erhebliches Interesse an der Mobilisierung der zentral gelegenen und gut erschlossenen Potenziale für bestehende Betriebe. Somit ist die konsequente Aktivierung der inneren Potenziale von zentraler Bedeutung und stellt eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung der inneren Entwicklung dar. Mit der Umzonung des Gebiets kann dem Ziel der haushälterischen Siedlungsentwicklung und der konsequenten Mobilisierung der inneren Reserven Rechnung getragen werden.

Weiter besteht ein vorrangiges Anliegen des Kantons darin, das Verhältnis zwischen Bevölkerung und Beschäftigten zugunsten der Arbeitnehmer zu stärken (Koordinationsblätter R11 und S13 des Kantonalen Richtplans). Durch die geplante Teiländerung des Zonenplans kann ein bestehender Betrieb zeitnah reaktiviert werden.

Aufgrund der veränderten Erschliessungssituation im Gebiet Härti hat sich die Ausgangslage massgeblich geändert. Die ursprüngliche Zonenabgrenzung zwischen Industriezone und Gewerbe-Industrie-Zone basierte auf einer veralteten Erschliessungsmöglichkeit des Gebiets. Diese wurde jedoch nicht wie geplant ausgeführt und die bestehende Zonenabgrenzung ist nicht mehr zweckmässig.

Die Gesamtrevision der Rahmennutzungsplanung wird durch das Vorhaben nicht präjudiziert. Die Teilzonenplanänderung beeinflusst die laufende Überarbeitung des Rahmennutzungsplans nicht und steht somit nicht im Konflikt mit der Ortsplanung.

Karte zur geplanten Zonenplanänderung, die zur Mitwirkung gelangt. Bild: ERR Raumplaner AG / Gemeinde Schmerikon

Farblich dargestellt betrifft die Umzonung diese Fläche (Grafik links). Sie wird neu in die Industriezone IA zugeteilt und die bisherige Gewerbe-Industrie-Zone entfällt. Somit ergibt sich über das gesamte Areal eine einheitliche Zone, was auch im Sinne der Raumplanung ist.

(E-)Mitwirkung bis 5. Januar 2025

Für die vorgesehene Teilzonenplanänderung wird eine Mitwirkung durchgeführt. Sie dauert noch bis 5. Januar 2025. Alle Unterlagen können eingesehen werden auf der Informations- und Mitwirkungsplattform der Politischen Gemeinde Schmerikon oder auf der Homepage der Gemeinde unter www.schmerikon.ch.

Politische Gemeinde Schmerikon/Gemeindeblatt Schmerikon / Linth24