An einer Sitzung kürzlich hat der Gemeinderat Schmerikon der ERR AG, St.Gallen, den Auftrag erteilt, die Schutzverordnung zum Richtpreis von CHF 18'300.00 (exkl. MwSt.) zu überarbeiten und die Arbeiten der Verfahrensbegleitung nach Aufwand durchzuführen.
Einsprachen gegen Überarbeitung von 2015
Bereits 2012 hatte der Gemeinderat die Überarbeitung der Schutzverordnung aus dem Jahr 1998 durch die tsp raumplanung (heute suisseplan AG) in Begleitung einer internen Kommission, in Auftrag gegeben.
Die hierbei erarbeitete Schutzverordnung wurde nach einer kantonalen Vorprüfung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und am 17. Dezember 2015 erlassen. Sie lag öffentlich vom 13. Januar bis 11. Februar 2016 auf. Es gingen diverse Einsprachen ein.
Anliegen der Denkmalpflege und neue Gesetze
Unter Berücksichtigung der Einsprachen nahm der Gemeinderat am 11. September 2018 eine überarbeitete Version der neuen Schutzverordnung zustimmend zur Kenntnis und unterbreitete ihn erneut den kantonalen Fachstellen zur Vorprüfung. Aus dieser Vorprüfung 2019 wurde seitens der kantonalen Denkmalpflege das zwingende Anliegen formuliert, ein neues Inventar der Kulturobjekte zu erstellen.
Letztlich verzögerten sich die Arbeiten, weil auch das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) mit neuen Schutzmodellen zu berücksichtigen war.
Widerruf der Version von 2015 und neuer Anlauf
Der Gemeinderat widerrief daher am 7. Dezember 2021 letztlich die 2015 erlassene Schutzverordnung und beschloss diese erneut zu überarbeiten.
Auf der Grundlage der Inventare der Kulturgüter vom 10. Februar 2020, demjenigen für Natur- und Landschaftsschutz vom 28. Oktober 2022 sowie ersten Entwürfen des Schutzverordnungsplans, Teilbereich Natur- und Landschaftsschutz, und des Schutzverordnungsreglements vom 14. August 2023 soll nun die Schutzverordnung durch ERR finalisiert werden.