Über die vergangenen Jahre war insbesondere die Naturschutzkommission, aber auch der Gemeinderat intensiv mit der Ausarbeitung einer neuen Schutzverordnung inkl. Schutzplan für die vereinigte Gemeinde beschäftigt. Dabei wurden die Schutzpläne und -verordnungen der ehemaligen Gemeinden zusammengeführt und auf den neusten Stand gebracht.
Entstanden ist ein umfassendes Inventar, wonach die Gemeinde Eschenbach neu über äusserst viele Schutzobjekte verfügt. Einige Beispiele daraus sind (vgl. Titelbild):
- Dorf Gibel: Ortsbildschutzgebiet von nationaler Bedeutung
- Hebeltobelbrücke: Verkehrs- & Infrastrukturbau von kantonaler Bedeutung
- Custorhaus Eschenbach: Wohnbau von nationaler Bedeutung
- Neues Naturschutzgebiet Dägelsberger Wiesli: äusserst artenreiche, trockene Waldwiese
- Vielzweckbauernhaus aus dem Jahr 1737 in Bürg von kantonaler Bedeutung
- Dorfbrunnen Goldingen: Brunnen aus dem Jahr 1932 von lokaler Bedeutung
- Federnfabrik Baumann: Industrie- & Gewerbebau von lokaler Bedeutung
- Aatalweiher: Gewässer-Lebensraum & Amphibienlaichgebiet mit regionaler Bedeutung
Nachdem die vorgeprüften Unterlagen im vergangenen Frühjahr der Öffentlichkeit vorgestellt und zur Mitwirkung unterbreitet wurden, hat nun eine nochmalige punktuelle Überarbeitung stattgefunden. So konnte die Schutzverordnung samt Schutzplan nun durch den Gemeinderat rechtskräftig erlassen werden.
Öffentliche Auflage
Die öffentliche Auflage läuft vom 12. August bis 10. September 2024. Details dazu finden Sie online unter www.publikationen.sg.ch.
Die Unterlagen lassen sich unter den Links in der nachfolgenden Info-Box anschauen. In einer weiteren Info-Box werden zwei wichtige Begriffe erläutert.