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Kanton
29.09.2022

Zweiter Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz

Der zweite Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz bringt im Kanton St.Gallen diverse Änderungen. (Symbolbild)
Der zweite Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz bringt im Kanton St.Gallen diverse Änderungen. (Symbolbild) Bild: Linth24
Am Samstag, 1. Oktober 2022, tritt der zweite Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz in Vollzug. Er enthält Änderungen zur Raumplanung, zu den Nutzungs- und Bauvorschriften sowie zum Baubewilligungsverfahren.

Seit Oktober 2017 ist das neue Planungs- und Baugesetz in Kraft. Die Erfahrungen in der Praxis haben gezeigt, dass einzelne Artikel konkretisiert und angepasst werden müssen.

Mit dem Vollzug des zweiten Nachtrags werden die Änderungen nun in der Praxis angewendet.

Überarbeitete Schwerpunktzone und Neubauten in Weilerzonen

Der zweite Nachtrag enthält eine überarbeitete Schwerpunktzone. Mit dieser soll insbesondere die Neuüberbauung von Siedlungsgebieten, die zur Umstrukturierung bestimmt sind, ermöglicht werden.

Im Gesetz wird zudem festgeschrieben, dass Neubauten in Weilerzonen zulässig sind, wenn sie nicht zu einer Ausdehnung des überbauten Gebiets führen.

Auch dürfen Sondernutzungspläne neu eine materielle Zonenplanänderung bewirken. In diesem Fall unterliegen sie dem fakultativen Referendum.

Grünflächenziffer für Gemeinden

Neu enthält das Planungs- und Baugesetz eine Grünflächenziffer, von der die Gemeinden im Rahmen der Ortsplanungsrevision Gebrauch machen können.

Zudem wird mit dem Nachtrag wieder ein grosser und ein kleiner Grenzabstand eingeführt. Auch diesbezüglich obliegt die Umsetzung den Gemeinden.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen