Die Schutzverordnung der Gemeinde Uznach aus dem Jahr 1999 ist nach jahrelangen Vorbereitungsarbeiten und Abklärungen durch den Gemeinderat Uznach unter fachlicher Begleitung der ERR Raumplaner AG, St.Gallen, überarbeitet respektive revidiert worden.
Änderungsauflage wegen Naturschutzgebiet und Spinnerei
Wegen der Änderungen der Flächenanteile Naturschutzgebiet Zwischenbäch (N58) und der Schutzeinstufung Spinnerei Uznaberg (K54) ist eine Änderungsauflage nötig geworden.
Letzte Einsprache zugunsten Gemeinde erledigt
Seit 2023 liegt die Genehmigungsverfügung des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation vor. Mit Entscheid des Bau- und Umweltdepartements vom 7. April 2025 ist die letzte Einsprache zugunsten der Gemeinde erledigt worden.
Der Vollzugsbeginn der Schutzverordnung und des Teilzonenplans Städtchen ist auf den 1. Juli 2025 festgesetzt worden.