Zum Erhalt der Natur und Landschaft sowie der Kulturdenkmäler haben die Gemeinden in ihren Schutzverordnungen verschiedene Schutzziele und Schutzmassnahmen definiert. Die Schutzverordnung der politischen Gemeinde Amden ist seit 2009 (Teil Natur- und Landschaftsschutz) respektive 2014 (Teil Kulturgüter und Ortsbildschutzgebiete) in Kraft.
Totalrevision mit Trennung beider Bereiche
Die Schutzverordnung ist in verschiedenen Bereichen nicht mehr aktuell. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Schutzverordnung grundlegend zu überarbeiten. Im Zusammenhang mit der Totalrevision sollen die beiden Bereiche (Natur- und Landschaftsschutz sowie Kulturgüter und Ortsbildschutzgebiete) getrennt und in separaten Schutzverordnungen geführt werden.
Finanzierung steht fest
Für die Überarbeitung des Natur- und Landschaftsschutzteils hat der Gemeinderat Richtofferten eingeholt und nun 250'000 Franken in das Budget der Investitionsrechnung 2025 aufgenommen. Die Aufwendungen für die Überarbeitung der Kulturobjekte und Ortsbildschutzgebiete können über den bereits vorhandenen Kredit der Totalrevision der Ortsplanung finanziert werden.