Die Gemeinderäte von Uznach, Benken und Kaltbrunn unterbreiten ihren Stimmbürgerschaften Gutachten und Anträge zur Auflösung des Zweckverbandes Pflegezentrum Linthgebiet.
Aus Pflegezentrum wird Asylunterkunft
Nachdem für den Verwaltungsrat des Zweckverbandes nach erfolgten Abklärungen klar wurde, dass der Betrieb finanziell nicht nachhaltig geführt werden kann, weil die am Zweckverband beteiligten Gemeinden ihrerseits die Pflegeeinrichtungen ausbauten, der bauliche Zustand der Liegenschaft nicht mehr zeitgemäss ist und ein Verkauf an einen externen, privaten Pflegeanbieter nicht zu Stande kam, wurde nach weiteren Nachfolgelösungen gesucht.
Die Liegenschaft konnte in der Folge dem Kanton St.Gallen im Sinne einer Zwischennutzung vermietet werden. Das Migrationsamt trat die Miete am 1. September 2022 an und startete nach Vorbereitungen den Betrieb des Asylzentrums Anfang Dezember 2022. Dank der engmaschigen Betreuung und der guten Führung läuft der Betrieb ohne grössere Beanstandungen. Der Vertrag wurde inzwischen durch den Zweckverband auf Wunsch des Migrationsamtes erneuert. Der neue Vertrag sieht eine Miete mindestens bis zum 31. August 2025 vor.
Verkauf der Liegenschaft
Die Politische Gemeinde Uznach hat im Bereich Alter Handlungsbedarf. Sie hat das Kaufinteresse für die Liegenschaft samt Gebäude deponiert und ein Nutzungskonzept für ein Alters- und Gesundheitszentrum auf dem Areal erarbeitet.
Nachdem eine weitere Interessentin, der Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG) Bedarf anmeldete, hat der Verwaltungsrat eine Auslegeordnung vorgenommen, die zum Ergebnis geführt hat, mit der Politischen Gemeinde Uznach als prioritäre Käuferin Verhandlungen zu führen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen führte zum Beschluss der Zweckverbands-Delegierten vom 25. April 2024, die Liegenschaft zum Preis von CHF 6'950'000 der Politischen Gemeinde Uznach zu verkaufen. Die Bürgerschaft von Uznach hat anlässlich der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 die Zustimmung zum Kauf erteilt, sodass die Eigentumsübertragung am 6. Januar 2025 vollzogen werden konnte.
Mit dem Eigentum ging auch der Mietvertrag mit dem Kanton St.Gallen an die Politische Gemeinde Uznach über.
Auflösung des Zweckverbands
Für den Betrieb des Pflegezentrums wurde seinerzeit ein Zweckverband gebildet. Dieser ist gemäss Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgek. GG) eine aus Gemeinden bestehende öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (Art. 140 Abs. 1 GG). Er dient der gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer sachlich zusammenhängender Gemeindeaufgaben (Art. 140 Abs. 2 GG). Die Zweckverbandsvereinbarung listet in Art. 1 die beteiligten Gemeinden auf und hält in Art. 3 fest: Der Verband führt ein Pflegezentrum in Uznach. Durch den Verkauf der Liegenschaft kann diese Zweckbestimmung nicht mehr erfüllt werden, sodass Art. 30 der Vereinbarung zur Anwendung gelangt, der festhält, dass die Auflösung des Zweckverbands der Zustimmung aller Verbandsgemeinden bedarf.
Die Auflösung des Zweckverbandes wurde den Delegierten zur Zustimmung unterbreitet. Diese haben am 19. Dezember 2024 den entsprechenden Beschluss gefasst und beantragen nun den Verbandsgemeinden, der Auflösung ebenfalls zuzustimmen.
Verwendung des Verbandsvermögens
Art. 30 Abs. 2 der Zweckverbandsvereinbarung legt fest, dass das Verbandsvermögen gemäss den von den Verbandsgemeinden bezahlten Beiträgen an die Anlagekosten verteilt wird. Hintergrund ist die Erneuerung des Gebäudes in den Jahren 2005 bis 2007. An diese Investition von mehr als 10 Mio. Franken zahlten die Verbandsgemeinden insgesamt 5.2 Mio. Franken, verteilt über die Jahre 2006 bis 2021. Den Gemeinden wurde jährlich, unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl, gewichtet zu 25 %, und der Pflegetage von Bewohnenden aus der betreffenden Gemeinde im Vorjahr, gewichtet zu 75 %, Rechnung zur Nachfinanzierung gestellt.
Aktuell kann abgeschätzt werden, dass nach Begleichung aller finanziellen Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Auflösung ein Verbandsvermögen von rund 8 Mio. Franken verbleibt. Dieses wird nach dem vorgenannten Schlüssel verteilt. Auf Antrag der Finanzverwaltungen der Gemeinden sind unmittelbar nach dem Verkauf der Liegenschaft bereits 7 Mio. Franken an die Gemeinden zurückerstattet worden, da diese jeweils zu Beginn eines Jahres eine geringe Liquidität aufweisen.
Hinweis: eine historisch ausführlichere Version der Berichterstattung kann den Broschüren zur Bürgerversammlung entnommen werden.
Anträge
Aufgrund der obenstehenden Ausführungen unterbreiten die Gemeinderäte den Stimmbürgerschaften folgende Anträge:
- Der Zweckverband Pflegezentrum Linthgebiet wird per 30. Juni 2025 aufgehoben.
- Der Verwaltungsrat und die Delegierten werden legitimiert, an der letzten Sitzung bzw. Versammlung vom 3. Juli 2025 die Schlussrechnung und Bilanz sowie den Verteilschlüssel zu verabschieden bzw. zu genehmigen.